Prozessende Er schlug auch in Wuppertal zu: Urteil gegen Kinderschänder von Wermelskirchen gefällt

Köln/Wuppertal/Wermelskirchen · Er hatte sich über Online-Plattformen als Babysitter angeboten, um in Kontakt zu seinen Opfern zu kommen. In Köln erging heute das Urteil gegen einen 45-jährigen Mann, der auch in Wuppertal und Solingen Kinder missbraucht haben soll.

Der Kinderschänder von Wermelskirchen am Dienstag vor Gericht.

Der Kinderschänder von Wermelskirchen am Dienstag vor Gericht.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht am Dienstag Sicherungsverwahrung an. Dies entsprach ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der 45 Jahre alte Deutsche hatte sich über Online-Plattformen als Babysitter angeboten und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen. Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest. Im Prozess gestand er die Taten und bezeichnete sie als „abscheulich“.

Dem Mann wurden mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder aus den Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage zufolge ein rund einen Monat altes Mädchen. Zwischenzeitlich lebte er auch in Wuppertal und soll auch dort einem kleinen Kind sexualisierte Gewalt angetan haben. In Solingen soll er sich zudem an Kindern mit körperlicher und geistiger Behinderung vergriffen haben. Die Aufdeckung des Falls hatte hohe Wellen geschlagen, weil er ähnlich wie andere Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahre zu zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren geführt hatte.

Der Mann war im Dezember 2021 in einem Haus, das er zusammen mit seiner Frau bewohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden. Ein Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man habe den Angeklagten damals am „offenen Computer“ verhaften wollen, um so Zugriff auf die Videos von den Taten und auf die Sammlung von weiterer Kinderpornografie zu erlangen. Während des Zugriffs hatte sich der Mann gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden. Die Ermittler beschlagnahmten zahlreiche Datenträger - insgesamt waren es 32 Terabyte an Daten. Auf einer Festplatte fanden Ermittler rund dreieinhalb Millionen Bilddateien und anderthalb Millionen Videos.

(dpa/AFP/mr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort