Eltern können sich freuen: Stadt senkt Beitrag für die Schulbücher

Die Stadt muss mehr als 600000 Euro zusätzlich aufbringen.

Wuppertal. Die Stadt hat nichts zu verschenken - im Gegenteil. Das Einzige, was Stadtkämmerer Johannes Slawig noch zu verteilen hat, sind Kürzungsvorschläge. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen die Stadt mehr Geld in die Hand nehmen muss, damit Privathaushalte sparen können. Im Bereich der Lernmittel, also der Finanzierung von Schulbüchern, geschieht das jetzt - allerdings nicht freiwillig.

Grundlage für eine Neuregelung der Eigenbeteiligung zur Beschaffung von Lernmaterialien ist eine Landesvorgabe, die Städte und Kreise verpflichtet, den Eltern schulpflichtiger Kinder zwei Drittel der Kosten bei der Beschaffung von Schulbüchern abzunehmen. Ein Drittel müssen die Eltern selbst tragen, in den zurückliegenden Jahren war es fast die Hälfte. Ein Beispiel: Im Primarbereich müssen 36 Euro pro Schuljahr in Lernmittel investiert werden. Nach der Drittelung werden die Eltern nun mit 12 Euro zur Kasse gebeten.

Diese Regelung war bereits bis zum Schuljahr 2002/03 gängige Praxis. Dann legte das Land das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen auf und verschaffte den Städten kurzerhand die Möglichkeit, die Eltern bei den Schulbüchern mit bis zu 49 Prozent zu beteiligen. Die chronisch überschuldeten Städte machten davon reichlich Gebrauch und sanierten auf Kosten der Eltern Teile des Haushalts.

Bis jetzt, denn das Entlastungsgesetz war bis zum auslaufenden Schuljahr 2007/08 befristet. "Alle Versuche der kommunalen Spitzenverbände, bei der Landesregierung eine Verlängerung der Regelung durchzusetzen, blieben erfolglos", bedauert Kämmerer Johannes Slawig, der allerdings bis zuletzt gehofft hatte, es bleibe beim bisherigen Aufwand für die Schulbücher. Vergeblich: Die Landesregierung setzt Elternwillen vor Städtewillen. Somit gilt nach den Sommerferien wieder die alte, für Eltern vorteilhaftere Regelung, und Johannes Slawig fehlt Geld in der Kasse.

Dazu kommt, dass auch die Schüler der Berufskollegs wieder in den Genuss des alten Lernmittelfreiheitsgesetzes kommen und für ihre Bücher ebenfalls nur ein Drittel bezahlen müssen. Unter dem Strich geht es in Wuppertal um 655000 Euro, um die der Haushalt nun nachgebessert werden muss. Einen Ausgleich an anderer Stelle gibt es dafür nicht, so dass die Zusatzaufgabe auf den Schuldenberg der Stadt gepackt wird. Nicht betroffen von der Neuregelung ist die grundsätzliche Befreiung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern vom Eigenanteil.

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