Elf Jahre Haft für den Mord an Robert N.

Im sogenannten Russen-Mord von Heckinghausen sprach das Gericht den Angeklagten schuldig.

Wuppertal. Das Geständnis kam zum allerletzten Zeitpunkt. Am Mittwoch hatte der 30-jährige Angeklagte nach wochenlangem Schweigen plötzlich gestanden, für den Tod des 20-jährigen Deutsch-Russen Robert N. verantwortlich zu sein. Das Landgericht berücksichtigte dies, wie auch die Reue, die der Angeklagte zeigte, und verurteilte den Polen am Freitag im sogenannten Russen-Mord von Heckinghausen wegen Raub mit Todesfolge gestern zu elf Jahren Haft. Das Strafmaß hatte sich bereits beim vergangenen Prozesstag abgezeichnet.

Im Dezember 2006 war der Angeklagte maskiert und mit einem Messer bewaffnet zu der Wohnung des ihm bekannten Drogendealers Robert N. in der Alberstraße gegangen, um von ihm Drogen zu erpressen. Doch die Lage eskalierte. In dem Gerangel traf er das Opfer mit dem Messer im Schulterbereich. Geschockt, aber im Glauben, Robert N. sei nicht schwer verletzt, flüchtete der Angeklagte, während das Opfer innerhalb weniger Minuten verblutete.

Eine vorsätzliche Tat konnte man dem Angeklagten, der heute 30 Jahre alt wird, dabei bis zuletzt nicht nachweisen. Daher entschied das Gericht im Zweifel für den Angeklagten. Dieser nahm das Urteil mit gefasstem Blick entgegen. Zuvor hatte er sich mit zittriger Stimme bei der Familie des Opfers entschuldigt. "Ich bin mit der Strafe einverstanden", sagte er, "aber die größte Strafe ist es, mit dieser Tat weiter leben zu müssen."

Während der Staatsanwalt das leichtfertige Handeln der schweren Tat betonte und auch auf einen früheren Diebstahl mit Körperverletzung des Beschuldigten hinwies, wollte die Verteidigung vor allem die desolate Lebenssituation als Erklärung verstanden wissen. Eine verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogeneinflusses oder eine psychischen Störung lag bei dem Täter nach Aussage eines Gutachters nicht vor. Er wird die ersten anderthalb Jahre seiner Haftzeit in einem Entziehungsheim verbringen.

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