Verbrauchertipp Ein neuer Energieausweis ist nicht immer nötig

Die Verbraucherzentrale informiert darüber, wer das Dokument erneuern sollte.

Verbrauchertipp: Ein neuer Energieausweis ist nicht immer nötig
Foto: Fischer, Andreas (f22)

Von Stefan Bürk

Viele Wohnungsunternehmen lassen in diesem Jahr neue Energieausweise ausstellen, weil die ersten Dokumente nun zehn Jahre nach Einführung des Ausweises ungültig werden. Brauchen die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer in Wuppertal nun auch sofort neue Dokumente?

Den Energieausweis benötigt man nur, wenn man ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet. Wer einfach nur im Eigenheim wohnt oder langjährige Mieterinnen und Mieter hat, kann einen Energieausweis ruhig ungültig werden lassen. Es reicht, bei Bedarf einen neuen zu bestellen. Dieser Bedarf besteht allerdings schon beim Schalten einer Anzeige, egal ob online oder in der Zeitung. Denn bereits darin muss die Effizienzklasse aus der Skala von A+ bis H genannt sein, die seit 2014 Bestandteil der

Ausweise ist.

Um sich für die eigene Planung ein Bild vom energetischen Zustand eines Hauses zu machen, ist der Energieausweis nicht die beste Wahl. Der Energieausweis ist für Interessenten an der Wohnung oder an dem Haus gedacht. Er gibt eine grobe Orientierung zur Einordnung des Energiebedarfs. Er enthält zwar auch Modernisierungsempfehlungen, aber die sind knapp und standardisiert und geben zum Beispiel auch keine Hinweise auf Förderprogramme.

Sinnvoller für Planungen ist deshalb eine ausführliche, individuelle Energieberatung. Dabei können auch die Lebenssituation, die Wünsche und das Budget der Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen werden — nicht nur technische Daten oder bisherige Verbrauchswerte.

Leider werden auch die neuen Ausweise weiterhin in zwei Varianten ausgestellt, die schlecht miteinander vergleichbar sind. Die freie Entscheidung zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die nach 1977 gebaut wurden oder die Vorgaben der damaligen ersten Wärmeschutzverordnung trotz früheren Baujahrs erfüllen. Schon diese Entscheidung ist jeweils mit Vor- und Nachteilen

verbunden.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch online unter

verbraucherzentrale.nrw/wer-braucht-energieausweis

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