Ein Ehrenkodex gegen Missbrauch in der Kirche

Gemeindemitarbeiter verpflichten sich zum Respekt vor Schutzbefohlenen.

Wuppertal. Entrüstung und Vorverurteilung, Unterstellungen und Geständnisse — hohe Wellen brachen über Kirchenvertretern herein, als im vergangenen Jahr dramatische Fälle vom Missbrauch Schutzbefohlener bekannt wurden. Während die Fahndung nach Tätern anhält, denken Kirchen über Wege nach, Kinder und Jugendliche in ihrer Obhut besser vor Gewalt zu schützen.

Ein beherztes Zeichen setzte am Dienstag die Evangelische Kirchengemeinde Uellendahl-Ostersbaum, die auf Anregung des Landesjugendpfarramts einen Ehrenkodex zur Wahrung der Würde von Kindern und Jugendlichen formulierte. In zehn Punkten stellt dieses Blatt eine „Beziehung zwischen Menschen und zu Gott“ her und definiert, wozu sich die Mitwirkenden der Kinder- und Jugendarbeit am Dienstag per Unterschrift verpflichteten.

Demnach werden in Zukunft nicht allein die geläufigen, offenkundigen Formen von Missbrauch unter Beobachtung stehen. Der Ehrenkodex verfolgt vielmehr weit gesteckte Ziele: „Ich achte drauf, dass ich mich selbst nicht abwertend verhalte und Formen von Bedrohung, Diskriminierung, verbaler und körperlicher Gewalt unterlasse.“

Wehret den Anfängen, erklärt Pfarrer Werner Jacken die Kompromisslosigkeit des Papiers. Es enthält auch die Zusage, dass Mitarbeiter „Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt“, die sie bei anderen bemerkt haben, unverzüglich melden. Sanktionen werden dann dem jeweiligen Vergehen angepasst, sagt Pfarrerin Karin Weber, im Extremfall reichen sie bis zur strafrechtlichen Verfolgung.

Der Ehrenkodex soll freilich nur ein erster Schritt sein, dem unter anderem Schulungen der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter folgen werden. Mindestens zwei Schulungen im Jahr sollen es sein, sagt Weber.

Einen konkreten Fall von Missbrauch habe es in der Kirchengemeinde nicht gegeben. Lediglich außerhalb der Kinder- und Jugendarbeit sei im Einzugsgebiet der Gemeinde ein Fall bekannt geworden, der aber Jahrzehnte zurückliege.

So gehe es vor allem um eine Präventivmaßnahme, aber auch darum, Qualitätsmerkmale der Arbeit zu definieren, die letztlich auch den Eltern eine Sicherheit geben sollen. Als eine „Sache der Ehre“ stellt der Kodex Mitarbeiter nicht vor die Pflicht, das Blatt zu unterzeichnen. Wer sich indessen enthält, wird in Zukunft gewiss auf seine Vertrauenswürdigkeit hin zu prüfen sein.

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