Ein dauerhafter Ort des Erinnerns

Wer über Jahrzehnte hinweg ein Grab behalten möchte, sollte über Fristen auf Friedhöfen informiert sein.

Ein dauerhafter Ort des Erinnerns
Foto: Andreas Fischer

In der schweren Zeit der Trauer um einem geliebten Menschen ist es für viele Angehörige, Partner und Freunde ein Trost zu wissen, dass sie mit der Grabstätte auf dem Friedhof einen dauerhaften Ort des Gedenkens und Erinnerns haben.

Wie dauerhaft er ist, kann indes sehr unterschiedlich sein. Denn wie lange ein Grab besteht, hängt unter anderem davon ab, welche Vereinbarungen bei der Bestattung getroffen wurden - und von der sogenannten Ruhezeit auf dem Friedhof. Darunter versteht man die Dauer, die ein Grab benötigt, bis es vergangen ist, sprich, der Sarg sich im Erdreich zersetzt hat. Früher sprach man auch von der „Verwesungsfrist“. Diese Zeitspanne richtet sich nach den geologischen Bodenverhältnissen vor Ort.

„Die Ruhezeit ist in der Friedhofssatzung geregelt, die für jeden Friedhof besteht“, sagt Ingo Schellenberg, Geschäftsführer des Evangelischen Friedhofsverbands in Wuppertal, der 17 Friedhöfe in der Bergischen Metropole verwaltet. In vielen Städten NRWs und so auch in Wuppertal beträgt diese Zeit bei Sargbestattungen in der Regel 20 bis 25 Jahre. „Es gibt aber auch einzelne Bereiche auf Friedhöfen, bei denen die Frist 30 oder sogar 40 Jahre umfasst.“ So zum Beispiel ein Feld auf dem katholischen Friedhof am Uellendahl, bestätigt Barbara Slomsek von der katholischen Friedhofsverwaltung. Lehmige Böden und felsiges Gestein beispielsweise seien problematischer als sandiger Untergrund. „Die Ruhezeit ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich“, sagt Slomsek, „und manchmal sogar von Feld zu Feld.“ Bei Urnenbestattungen sei die einzuhaltende Frist in der Regel kürzer als bei Sargbestattungen, jedoch ebenso abhängig vom Boden.

Es geht bei der Ruhezeit aber um mehr als nur um Erdreich, betont Schellenberg. Die Ruhefrist habe auch die wichtige Funktion, Angehörigen Zeit zu geben für die Trauer und ihre Verarbeitung: „Es geht darum, einen Ort zu haben, an den man über Jahre hinweg kommen kann.“ Um sich dem geliebten Menschen nahe zu fühlen, um gefühlte Zwiesprache zu halten. „Das ist für viele Menschen ein wichtiger Teil des Gedenkens.“

Was begrifflich häufiger verwechselt wird, das sind eben diese Ruhezeit und die Nutzungszeit: Bei letzterer handelt es sich um die vereinbarte Dauer zur Nutzung der Grabfläche, die Zeit also, in der sie gestaltet werden kann und gepflegt werden sollte — sofern dies nicht dem Friedhof übertragen wird. Der Nutzungszeitraum kann bei sogenannten Wahlgräbern über die Ruhezeit hinaus individuell festgelegt und auf Jahre und Jahrzehnte ausgeweitet werden. Wahlgräber lassen auch zu, dass beispielsweise der Ehepartner an derselben Stelle bestattet wird. „Ein Wahlgrab kann mehrfach belegt und die Nutzungszeit immer wieder verlängert werden“, so Schellenberg. Anders sieht das bei den Reihengräbern aus: Bei ihnen sind Ruhezeit und Nutzungszeit identisch — nach Ablauf von beispielsweise 25 Jahren fällt das Grab dann an den Friedhof zurück. Ein Reihengrab ist auch nicht frei wählbar, es wird nach Ablauf der jeweiligen Ruhezeit neu belegt. Allerdings ist es meist auch wesentlich günstiger als ein Wahlgrab. Auf vielen Friedhöfen sind beeindruckende Familiengrabstätten zu sehen. Doch in Zeiten wachsender Mobilität und infolgedessen teils weit entfernt lebender Angehöriger werden immer mehr dieser Wahlgräber aufgegeben, sagt Barbara Slomsek, „das gilt nicht nur für unsere Region, sondern ist unabhängig von der Konfession bundesweit festzustellen“. Läuft die vereinbarte Dauer ab beziehungsweise wird ein Grab aufgegeben, muss es der Nutzer in der Regel für die Einebnung abzuräumen. Dazu sind dann unter anderem Grabstein und Bepflanzung zu entfernen, damit eine ebene Fläche entsteht, die dann beispielsweise wieder eingesät werden kann.

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