EDE-Betriebsrätin: Streit um die Zeugen

War die fristlose Entlassung einer langjährigen Betriebsratsvorsitzenden rechtens? Am Dienstag wurden dazu Zeugen gehört. Deren Glaubwürdigkeit ist entscheidend.

Wuppertal. Am Dienstag um 19.55 Uhr war der EDE-Betriebsrat fast vollzählig versammelt. Allerdings nicht in Räumen des Handelsriesen in Langerfeld, sondern in einem Saal des Arbeitsgerichts auf der Justizinsel. Fast zehn Stunden lang waren die Frauen und Männer zuvor dort angehört worden. Beweisthema: Eine folgenschwere Sitzung des EDE-Betriebsrats am 2. November 2010.

Damals gab es eine Kampfabstimmung über die Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden. Allein das ist schon selten. Und noch spektakulärer: Mit 7:6 stimmte das Gremium für die Entlassung der langjährigen Chefin. Die wiederum erhob Kündigungsschutzklage gegen ihren langjährigen Arbeitgeber.

Der begründet sein Handeln mit dem, was nach jener Kampfabstimmung im Betriebsrat passiert sein soll: Die Vorsitzende habe unmittelbar nach Bekanntwerden ihrer Niederlage zum verbalen Rundumschlag ausgeholt. Den wertet EDE als Bedrohung, sieht darin einen Kündigungsgrund.

Am Dienstag wurden die einzelnen Betriebsratsmitglieder angehört, die Aussagen über Stunden peinlich genau auf Band protokolliert. Kein Wunder: Beide Parteien haben „ihre“ Zeugen aufgeboten. Sieben stehen bei EDE, vier bei der Ex-Betriebsrätin auf dem Zettel.

Erst kommt die EDE-Seite an die Reihe. Und gleich mit der ersten Zeugin offenbart sich der tiefe Riss, der sich quer durchs Gremium zog. Es handelt sich um eine Frau, die einst eng mit der Betriebsratschefin befreundet gewesen sein soll. Vor Gericht erzählt sie, dass sie sich nach der Abstimmung massiv bedroht gefühlt habe.

„Ich hatte Angst“, sagte die Frau vor Gericht und berichtete, sie habe tagelang zu Hause die Rollos nicht hochgezogen und einen Wachdienst beauftragt. Dafür hat der Handelsriese die Kosten übernommen, wie ein EDE-Sprecher am Dienstag auf WZ-Nachfrage bestätigte.

Die von der Gegenseite aufgebotenen Zeugen sahen die Bedrohung nicht. Die Stimmung sei allgemein aufgeheizt gewesen. Man könnte es auf die Formel bringen: Beleidigung ja, Bedrohung nein.

Knifflig in der Bewertung ist auch ein Treffen im 6. Stock des EDE-Hauses, das an jenem 2. November kurz nach der Kampfabstimmung stattgefunden haben soll. Offenbar waren dazu nur jene Betriebsratsmitglieder geladen, die zuvor gegen die Chefin gestimmt hatten. Die wiederum habe in dem Besprechungsraum angerufen und einen der Anwesenden wüst beschimpft: Er solle bloß nicht mehr in die Kantine kommen, sonst gebe es „was auf die Fresse“, habe es geheißen.

Der Lautsprecher des Telefons war nicht eingeschaltet, trotzdem wollen die anderen Personen im Zimmer alles mitgehört haben. Begründung: Die Ex-Chefin habe geschrien. Mit Nachfragen über Sitzordnungen und Entfernungen der Zeugen voneinander, versuchte das Gericht am Dienstag Licht ins Dunkel zu bringen. Letztlich geht es darum, ob die Aussagen der Zeugen für glaubwürdig erachtet werden.

Fakt ist: Die Parteien standen sich auch nach der Marathon-Zeugen-Vernehmung am Dienstag unversöhnlich gegenüber. Stefan Bell, Anwalt der entlassenen Betriebsrätin sieht Widersprüche in den Aussagen der Zeugen und sagt, dass eine Betriebsrätin angesichts einer Kündigung auch mal aus der Haut fahren dürfe.

Eine Abmahnung sei gerechtfertigt, aber nicht mehr. EDE-Anwalt Alexander Ullrich verweist dagegen auf die detailreiche Schilderung der Zeugen. Er sieht das Bedrohungs-Szenario klar bestätigt.

Wie das Gericht entscheidet, wird sich zeigen. Erst müssen allerdings die am Dienstag aufgezeichneten Protokolle zu Papier gebracht und abschließend bewertet werden — das wird dauern.

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