EC-Karten-Betrug der etwas anderen Art

Warum der Sparkassen- und Giroverband eine Wuppertalerin nur zur Hälfte entschädigt.

Wuppertal. Seit zwei Jahren gehört der englische Begriff „Skimming“ zum festen Bestandteil des Vokabulars von Bankern und Kriminalbeamten. Skimming umreißt das kriminelle Ausspähen von EC-Karten an Geldautomaten mit anschließendem Plündern der Konten.

Auch Wuppertal hatte schon seine Fälle. Und bislang gab es dazu immer die gute Nachricht: Opfer von Skimming-Betrügern werden vollumfänglich entschädigt. Der Sparkassen- und Giroverband hat dafür extra einen Haftungsfonds eingerichtet. Doch wie immer gibt es speziell gelagerte Sonderfälle. Einer davon spielt in Wuppertal.

Der Kundin eines Kreditinstituts wurden im Juni vergangenen Jahres von einem Privatgiro-Konto und einem Geschäftsgiro-Konto jeweils 1000 Euro in Tranchen von je 500 Euro abgehoben — offenbar von demselben Geldautomaten in Wuppertal und am selben Tag. Doch nur der fehlende Betrag vom Privatgirokonto wurde der Wuppertalerin aus dem Haftungsfonds ersetzt.

Warum? Das Kreditinstitut der Wuppertalerin verweist auf ein technisches Detail. Die EC-Karte zum Geschäftsgirokonto sei anders als beim Privatgirokonto vor dem angeblichen Betrug nie benutzt worden. Doch eine Karte deren Geheimnummer noch nie eingesetzt worden ist, könne nicht ausgespäht werden, weil die Pin-Nummer noch nicht aktiviert ist. Gleichwohl sei beim in Rede stehenden Geldabheben die Pin eingetippt worden.

Die rechtmäßige Besitzerin bestätigt, die Pin nie benutzt zu haben. Sie habe an jenem Juni-Tag bemerkt, dass ihre beide EC-Karten gestohlen worden seien und habe das auch gleich angezeigt — bei der Polizei und bei ihrer Bank.

Letztere verweist auf den Sparkassen- und Giroverband, der wiederum einen Gutachter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) einschaltete. Dessen Fazit ist eindeutig: Die Verfügung über die Konten kann nur mit entsprechendem Pin erfolgen. Für die Bank ist damit klar: Die Entscheidung des Haftungsfonds nur im Fall des Privatgirokontos den Schaden von 1000 Euro zu erstatten werde als „faktisch korrekt“ angesehen.

Die Wuppertalerin dagegen schwört Stein und Bein, dass niemand an besagte Geheimnummer herangekommen sein könne. Sie geht davon aus, dass da ein findiger Skimming-Betrüger das Kartensystem ihres Kreditinstituts geknackt hat. „Das ist unmöglich“, heißt es seitens der Bank dazu. Das korrespondiert zumindest mit den bisherigen Erkenntnissen der Kripo. Flächendeckende Konten-Abräumungen, die auf einen Code-Knacker hindeuten, hat es demnach nicht gegeben.

Hinweise auf die angeblichen Skimming-Täter gibt es bislang nicht. Bei dem Geldautomaten, an dem beide Konten geplündert worden sein sollen, handelt es sich nach WZ-Informationen um ein Gerät, dass nicht videoüberwacht wird. Die Ermittlungen dauern an.

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