Drei Jahre Haft und Richter-Schelte für den verurteilten Dr. Spahn

Der Arzt (58) klagt mittlerweile auf Wiedererteilung seiner deutschen Zulassung.

Wuppertal. Im neuen Prozess gegen den Arzt Frank-Peter Spahn hat das Landgericht am Mittwoch das Strafmaß aus dem ersten Verfahren bestätigt. Der 58 Jahre alte ehemalige Betreiber der Felderbach-Privatklinik am Mollenkotten wurde wegen Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Aufgrund der langen Verfahrensdauer - der erste Prozess endete im Dezember 2003 - gilt ein Monat der Strafe als verbüßt. Wie berichtet, hat sich Spahn zwischenzeitlich 18 Monate in U-Haft befunden.

Es gilt als unwahrscheinlich, dass der 58-Jährige noch einmal ins Gefängnis muss. Rechtskräftig ist das aktuelle Urteil ohnehin nicht. Die Verteidigung kündigte erneute Revision an, will den Fall demnächst vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

In der vergangenen Woche hatten Ex-Patientinnen des Arztes über Spätfolgen der Spahn-Operationen ausgesagt. Unter anderem war Frauen Fett aus den Beinen und der Hüfte abgesaugt und in die Brüste eingespritzt worden. Fazit der Ermittler: "Das geschah grob kunstfehlerhaft".

In der Urteilsbegründung nahm Richter Helmut Leithäuser auf die Zeugen Bezug, sprach davon, dass es dem Angeklagten bei den damaligen Operationen nicht ausschließlich um das Wohl der Patienten, sondern vor allem um sein Portemonnaie gegangen sei. Dass sich Spahn im neuen Verfahren zu keiner Entschuldigung bei den Opfern durchringen konnte, befand Leithäuser zwar für juristisch nicht relevant, dafür aber für "menschlich enttäuschend".

Kuriosum am Rande: Spahn war bei der Urteilsbegründung gar nicht anwesend. Zu Beginn der Verhandlung hatte er darauf hingewiesen, dass seiner Frau eine Gehirnoperation bevorstehe und durfte gehen, wurde also in Abwesenheit verurteilt.

Die Nebenklage, vertreten von Rechtsanwältin Andrea Groß-Bölting, kritisierte, dass der 58-Jährige noch keinen Cent an die Opfer gezahlt habe. Im entsprechenden Zivilstreit hat der Bundesgerichtshof noch nicht rechtskräftig entschieden.

Am ersten Verhandlungstag soll die Nebenklage auf dem Gerichtsflur versucht haben, eine Taschenpfändung bei dem angeklagten Arzt vorzunehmen. Vergeblich: Spahn hatte offenbar nichts Pfändbares bei sich.

Laut Landgericht läuft am Verwaltungsgericht Düsseldorf derzeit ein Verfahren, in dem Spahn auf Wiedererteilung seiner deutschen Approbation klagt. Die war dem Ex-Privatklinik-Betreiber im Zuge der Ermittlungen in Deutschland entzogen worden. Eine Entscheidung steht noch aus.

Ob Spahn mit seiner belgische Zulassung weiter als Arzt tätig ist, konnten seine Anwälte am Mittwoch nicht beantworten. Sie hatten beantragt, das Verfahren wegen gravierender Rechtsfehler einzustellen beziehungsweise auszusetzen. Übrigens: Die Felderbach-Klinik gibt es längst nicht mehr. Im Gebäude residiert seit geraumer Zeit ein Sex-Club.

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