Drängeln und Stinkefinger
kosten 1600 Euro

Wuppertal. Das Wuppertaler Amtsgericht hat am heutigen Donnerstag einen 30-jährigen Autofahrer wegenversuchter Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1600 Euro (80Tagessätze) verurteilt.

Laut Anklage soll der vorbestrafte Mann einen anderenAutofahrer im September 2009 auf der Autobahn 46 bedrängt und beleidigt haben.Der mutmaßliche Drängler, so die Staatsanaltschaft, sei dabei bis auf einenMeter auf das Auto vor ihm aufgefahren. Zusätzlich habe er ihn mit den bekanntenBeleidigungsgesten "Stinkefinger" und "Scheibenwischer" dessen Fahrerbeleidigt.

Was der angebliche Drängler nicht wusste: Er hatte es dabei mit einemPolizisten zu tun. Zudem mit einem, dem der rüpelige Autofahrer - er hat einigeEintragungen wegen zu schnellen Fahrens im Verkehrsregister - nicht unbekanntwar. Er habe immer mal wieder mit dem 30-Jährigen zu tun gehabt, berichtete derPolizist gestern vor Gericht und sprach von Observationen, die er wegenmutmaßlicher Drogengeschäfte durchgeführt habe. Pech obendrein: Der 30-Jährigestand zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung. Das Urteil ist noch nichtrechtskräftig. nib

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