"Döpps 105": Stadt hält Bürgerbegehren für unrealistisch

Wuppertal. Kalte Dusche für die Unterstützer der Initiative „Döpps 105“: Die will die Kostensteigerung um 35 auf dann 140 Millionen Euro für den Umbau des Döppersbergs nicht mitmachen und fordert eine Deckelung auf 105 Millionen Euro.

Doch ein mögliches Bürgerbegehren hat nach einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten wohl kaum eine Chance, zugelassen zu werden.

Den Grund, diese Rechtseinschätzung schon jetzt kundzutun, erklärt Stadtdirektor Johannes Slawig so: „Wir sehen es als unsere Pflicht an, das der Öffentlichkeit schon jetzt zu sagen. Jeder, der sich für das Bürgerbegehren entscheidet, muss wissen, dass es ein hohes Risiko gibt, dass es nicht zulässig ist.“

Laut dem von Prof. Dr. Frank Bätge erstellten Rechtsgutachten ist ein solches Bürgerbegehren aus mehreren Gründen nicht zulässig. Demnach stellt es einen Eingriff in das Parlamentsrecht beziehungsweise Haushaltsrecht dar. Zweitens verstößt es gegen die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Schließlich würde ein Stopp des Döppersberg-Projekts mehr Kosten mit sich bringen als ein Weiterbau.

Drittens kommt das Bürgerbegehren viel zu spät. Denn der erste Ratsbeschluss zum Döppersberg-Umbau stammt aus dem Jahr 2010. Gegen die Erhöhung der Eigenmittel um 35 Millionen Euro allein könne aber kein Bürgerbegehren zulässig sein, weil es eben dann wieder einen nicht erlaubten Zugriff in das Haushaltsrecht darstelle.

Mehr dazu lesen Sie in der Mittwochausgabe der WZ Wuppertal.

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