Diskussion im Netz Die Wuppertalbewegung überwacht die Schwarzbachtrasse mit Kameras

Der Verein will so Sachbeschädigungen verhindern und Straftaten aufklären helfen. An dem Vorgehen gibt es aber auch Kritik. Der Landesbeauftrage für Datenschutz will den Fall prüfen.

 An der Schwarzbachtrasse gibt es jetzt fünf Kameras – eine an der Langobardenstraße.

An der Schwarzbachtrasse gibt es jetzt fünf Kameras – eine an der Langobardenstraße.

Foto: Schwartz, Anna (as)

Die Wuppertalbewegung hat an der Schwarzbachtrasse an fünf Standorten Kameras aufgestellt. Und damit im Netz eine Diskussion um ihr Recht dazu und die Rechte der Trassennutzer ausgelöst.

Der Verein um Carsten Gerhardt, der die Nordbahntrasse wie die Schwarzbachtrasse realisiert hat, will mit den Kameras die Sicherheit erhöhen, aber auch sein Eigentum schützen – die Trasse an sich. Carsten Gerhardt sagt, der Hintergrund sei, dass es schon in der Bauphase der Trasse und in der ersten Zeit der Öffnung Anfang des Jahres „zu unerfreulichen Schäden“ gekommen sei. Baucontainer seien aufgebrochen, Scheiben von Fahrzeugen eingeschlagen und in der Folge auch Gegenstände geklaut worden. Er sagt, es gebe einen Schaden, der bis jetzt im mittleren fünfstelligen Bereich liege.

Der Verein will abschrecken und gegebenenfalls etwas in der Hand haben. „Die Schwarzbachtrasse ist abgelegener“, erklärt Gerhardt. In abgelegenen Teilen der Nordbahntrasse gebe es auch immer wieder Sachbeschädigungen. „Die Nordbahntrasse sieht nur so aus, wie sie aussieht, weil dort immer hinterhergearbeitet wird“, sagt er.

Vom Schwarzbachviadukt wurden Steine auf Häuser geworfen

Auch habe es Beschwerden wegen anderer Vorkommnisse gegeben, erzählt er. Er nennt ein Beispiel, bei dem eine Person im Streit eine andere mit Absicht angehustet habe – in Zeiten von Corona. Die Polizei sei nicht informiert worden, aber der Fall sei der Wuppertalbewegung zugetragen worden. Allerdings sei das kurz vor dem Aufstellen der Kameras gewesen. Und vom Schwarzbach-Viadukt seien Steine auf Häuser und die Fahrbahn geworfen worden.

Die Kameras stehen mit Hinweisschildern versehen an der Auffahrt an der Langobardenstraße, auf dem Schwarzbach-Viadukt, vor und hinter dem Wichlinghauser Tunnel und am Verweilplatz Grundstraße – dort habe es immer wieder Probleme mit Drogen gegeben, sagt Gerhardt.

Vor wenigen Tagen hatte Guido Gallenkamp, ehemaliger Mitarbeiter der Wuppertaler Wirtschaftsförderung, die Kameras bemerkt und bei Facebook eine Debatte gestartet. Er fragt, „mit welcher Begründung und welcher Rechtsgrundlage“ die Trasse überwacht werde. Die Debatte in der öffentlichen Gruppe „Nordbahntrasse“ hat bis Donnerstagnachmittag 101 Beiträge – die ebenso in die Kritik einstimmen wie auch den Aspekt des Schutzes betonen.

Gerhardt weist darauf hin, dass die Schwarzbachtrasse – ebenso wie der Aussichtspunkt Belvedere an der Nordbahntrasse, an dem ebenfalls eine Kamera steht – Privatgelände sei, das lediglich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehe. Der Verein habe sich bei den internen Rechtsexperten ebenso wie von außen beraten lassen. Die Kameras seien gut sichtbar und mit Hinweisschildern bestückt. Die Daten würden lokal gespeichert und nur im Verdachtsfall ausgelesen. Wenn es keinen Grund gebe, sie auszulesen, würden sie nach sechs Tagen ungesehen überschrieben. Wenn etwas passiert sei, hätten nur er und der Datenschutzbeauftragte des Vereins Zugriff auf die Kameras. Lediglich beim Aussichtspunkt Belvedere an der Nordbahntrasse gebe es die Möglichkeit, die Bilder live zu sehen. Gerhardt sagt, dass sei so aus Interesse daran, wie der Platz angenommen werde. Die Bilder könnten nur drei Leute aus dem Verein sehen.

Das Filmen öffentlicher Plätze ist eine heikle Angelegenheit, die nicht ganz einfach zu bewerten ist. Der öffentliche Raum darf eigentlich nicht gefilmt werden, wenn man sein Privateigentum per Kamera überwacht. Die Stadtwerke, die etwa 360 Kameras an Haltestellen und in Bussen und Schwebebahnen nutzen, grauen deswegen etwa Bereiche aus, die nicht ihr Eigentum sind.

Der Sprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Daniel Strunk, sagt, der Fall der Wuppertalbewegung sei ad hoc nicht abschließend zu bewerten. „Videoüberwachung kann nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und der Grenzen grundsätzlich zulässig sein.“ Für die Einschätzung darüber könne wichtig sein, ob es vorher strafrechtlich relevante Vorfälle gegeben hat. Das sei aber nur ein Aspekt. Strunk kündigte gegenüber der WZ an, „den Sachverhalt gegenüber dem Verantwortlichen zu thematisieren und Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen“.

Gerhardt sagt, er wolle nicht diskutieren, ob Kameras wirkungsvoll in der Prävention und Aufklärung seien. Wenn dem nicht so wäre, würden die Stadtwerke und die Stadt sie nicht nutzen. Elmar Thyen, Sprecher der Stadtwerke, betont, dass ihre Aufnahmen immer wieder zur Aufklärung von Straftaten oder Delikten von der Polizei angefragt würden. Gerhardt entgegnet abschließend allen Kritikern, dass sie eingeladen seien, sich „aktiv an der Beseitigung der Schäden zu beteiligen“ – bisher trage der Verein die Kosten allein. »S. 18

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