Die Fans der Nordbahntrasse atmen auf: Klage abgewiesen
Die Rampe für Rollstuhlfahrer an der Schleswiger Straße ist laut Landgericht nicht wie vereinbart errichtet worden.
Wuppertal. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Erleichterung ist groß: Am Mittwoch wies das Landgericht die Zivilklage einer Baufirma gegen die Nordbahntrassen GmbH ab. Wie berichtet, hatte der Geschäftsführer Klage erhoben, weil etwa 20 000 Euro für den Bau einer behindertengerechten Rampe, die an der Schleswiger Straße auf den Rad- und Wanderweg führt, noch nicht bezahlt worden seien.
Carsten Gerhardt, Vorsitzender der Wuppertalbewegung
Die Wuppertalbewegung bemängelt unter anderem, dass die maximale Steigung nicht eingehalten worden sei, ein Handlauf und ein Kantstein für Rollstuhlfahrer fehle. In der Urteilsbegründung stellte das Landgericht klar, dass die Steigung auf der Rampe in Teilen zu groß sei. Salopp formuliert: Da kommt kein Rollstuhlfahrer hinauf. Damit sei die Rampe nicht abnahmefähig und die Klage des Bauunternehmers nicht begründet, so das Landgericht gestern.
„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für den Trassenbau und unsere Sponsoren“, kommentierte Carsten Gerhardt Vorsitzender der Wuppertalbewegung gestern das Urteil. Abgesehen von der fehlenden Rechtskraft ist der Fall allerdings noch nicht erledigt.