Justiz Springmann: Plädoyers für Dienstag geplant

Wuppertal · Im Doppelmord-Prozess können die Verteidiger noch bis Montag Anträge stellen.

Angeklagt sind der Enkel (27, ganz l.) des Unternehmerpaars und sein Geschäftspartner (45, 2.v.r.), hier mit ihren Verteidigern.

Angeklagt sind der Enkel (27, ganz l.) des Unternehmerpaars und sein Geschäftspartner (45, 2.v.r.), hier mit ihren Verteidigern.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Der 41. Verhandlungstag im Prozess um den Mord an dem Unternehmerpaar Christa und Enno Springmann war außerordentlich kurz: Das Gericht verkündete seinen Beschluss, dass die Plädoyers öffentlich stattfinden werden.

Vor einiger Zeit hatte das Gericht angekündigt, die Schlussworte in nicht-öffentlicher Sitzung hören zu wollen, bat aber um Stellungnahmen der Prozessbeteiligten. Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung. Danach sollen Schlussworte ohne Öffentlichkeit gehalten werden, wenn während des Prozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, auch wenn dies nur einen kleinen Teil des Prozesses betraf. Wenn zum Beispiel Opfer von Sexualstraftaten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen, soll der Inhalt ihrer Aussage nicht dadurch publik werden, dass er bei öffentlich gehaltenen Plädoyers verwendet wird.

Verteidiger und Staatsanwalt setzten sich für Öffentlichkeit ein

Im Springmann-Prozess war die Öffentlichkeit kurze Zeit ausgeschlossen, als die Verteidigung die geistigen Fähigkeiten einer älteren Zeugin, einer Geliebten Enno Springmanns, in Zweifel zog, die dann begutachtet wurde. Doch die Zeugin hatte selbst beantragt, das Gutachten öffentlich zu verlesen, das ihr hohe geistige Fitness bescheinigte. Auch ihre aus Angst vor der psychischen Belastung zunächst per Videoverbindung gemachte Aussage wiederholte sie im Gerichtssaal vor Publikum.

Das hatte Verteidiger Klaus Bernsmann angeführt, als er sich für öffentliche Plädoyers einsetzte. Auch der Staatsanwalt hat sich nach Angaben des Gerichts dafür ausgesprochen. Das Gericht erklärte, mit der öffentlichen Aussage und Gutachtenverlesung entfalle der besondere Schutzzweck.

Der Vorsitzende Richter sagte zudem, dass das Gericht davon ausgehe, dass alle Plädoyers kommenden Dienstag gehalten werden können. Allerdings haben die Verteidiger noch bis Montag Gelegenheit, Anträge zu stellen. Diese Frist hatte das Gericht gesetzt. Die Verteidiger des Enkels haben weitere Beweisanträge angekündigt. Sollte das Gericht diesen stattgeben, könnte das dazu führen, dass die Plädoyers erneut verschoben werden.

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