Damit das Silvesterfeuerwerk sicher gelingt

Am Donnerstag startet der Verkauf. Die Bezirksregierung Düsseldorf warnt vor illegalen Böllern.

Damit das Silvesterfeuerwerk sicher gelingt
Foto: Stefan Fries

Wuppertal. Am 31. Dezember entdeckt wieder der Großteil der Wuppertaler den Pyrotechniker in sich. Damit Knalleffekte und Funkenregen nicht nach hinten losgehen, gilt es, einige Spielregeln zu beachten. Die Bezirksregierung Düsseldorf warnt vor illegalen Böllern, die sich etwa im Internet bestellen lassen. Sichere pyrotechnische Artikel tragen das „CE“-Zeichen. „Von der Verwendung von Artikeln, die nicht über dieses Zeichen verfügen, ist dringend abzuraten, weil diese unberechenbare Gefahren mit sich bringen können“, heißt es von der Bezirksregierung. Sie können etwa unvorhergesehen explodieren oder eine große Sprengkraft aufweisen.

Weitere Tipps: Mehrschussbatterien sollten so aufgestellt werden, dass sie nicht umfallen können. Einmal angezündet, sind sie nicht mehr zu stoppen. Besonders gefährlich ist das Aufsammeln nicht explodierter Böller. Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, so dass ein weiterer Zündversuch zur sofortigen Explosion führen kann.

Verkauft wird das Feuerwerk der Kategorie 2 — wie Raketen und Chinaböller — bereits ab dem heutigen Donnerstag, weil mit dem Sonntag ein Verkaufstag wegfällt. Käufer müssen 18 Jahre alt sein. Die Grenze für Feuerwerk der Kategorie 1 — etwa Knallerbsen und Tischfeuerwerk — liegt bei zwölf Jahren. Solche harmloseren Artikel sind das ganze Jahr über zu kaufen.

Andere zu gefährden, ist immer verboten. Dort, wo viele Menschen mit Feuerwerk aufeinandertreffen, ist die Gefahr von Verletzungen besonders hoch. In Wuppertal wird nach Beobachtungen der Polizei schwerpunktmäßig entlang der B7, an der Wichlinghauser Straße, im unteren Bereich der Briller Straße, an der Berliner Straße und am Berliner Platz gezündelt. Polizeisprecher Stefan Weiand warnt Böllerwerfer: „Silvesterböller sind dazu geeignet, eine gefährliche oder schwere Körperverletzung zu verursachen.“ Gelegentlich gebe es Anzeigen. Im vergangenen Jahr seien sogar zwei Polizisten absichtlich mit Raketen beschossen worden.

Wer friedlich feiert, hat nichts zu befürchten, denn das Anzünden der Feuerwerkskörper ist am 31. Dezember und 1. Januar — übrigens zu jeder Zeit — gestattet. Auch wenn’s einigen nicht gefällt. Weiand berichtet: „Jedes Jahr rufen die Ersten um kurz nach Mitternacht an und beschweren sich über die Ruhestörung.“

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