Corona in Wuppertal Positiv Getestete sollen direkt in Quarantäne - und Kontakte selber informieren

Wuppertal · Die Corona-Zahlen steigen - auch in Wuppertal gelten Änderungen beim Vorgehen nach einem positiven Test.

 Wer in Wuppertal positiv auf Corona getestet wurde, soll sich selbstständig in Quarantäne begeben.

Wer in Wuppertal positiv auf Corona getestet wurde, soll sich selbstständig in Quarantäne begeben.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Wer in Wuppertal positiv auf Corona getestet worden ist, soll sich sich selber in Quarantäne begeben. Bedeutet: Betroffene werden nicht mehr unbedingt durch das Gesundheitsamt informiert. Außerdem sollen positiv Getestete auch Kontakte selber informieren - das hatte die Stadt Wuppertal bereits Anfang Januar erklärt. Dazu gibt es ein Online-Formular, über das Kontaktpersonen mitgeteilt werden können.

Diese Art der Priorisierung wurde zuletzt auch vom Land NRW als erforderlich erklärt, um die Kontaktnachverfolgung für vulnerable Gruppen aufrechterhalten zu können. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums gelten nun unter anderem folgende Regelungen:

  • Laut Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums müssen sich positiv Getestete „unverzüglich“ in Absonderung (zehn Tage) begeben - bei PCR-Test und auch Schnelltest (auch überwachter selbst vorgenommener Test). Es erfolge keine „offizielle Aufforderung zur Absonderung“. Es sei auch nicht erforderlich, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Weitere Informationen zu den NRW-Quarantäneregeln gibt es hier.
  • Die Dauer der Quarantäne: Nach Angaben des Landes NRW dauert die „Isolierung für alle infizierten Personen zehn volle Tage“ - entweder „ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Schnelltest)“. Die Absonderung könne nach zehn vollen Tagen „ohne abschließenden Test beendet werden“.
  • Verkürzung der Quarantäne: Die Isolierung von Infizierten könne nach sieben Tagen mit einem offiziellen Schnelltest oder negativen PCR-Test beendet werden - „wenn zuvor für 48 Stunden durchgehend keine Symptome aufgetreten sind“.
  • Der Testnachweis genügt demnach auch als Nachweis für den Arbeitgeber (Ansprüche auf Lohnersatzleistung).
  • Zudem sind laut NRW-Gesundheitsministerium positiv Getestete dazu verpflichtet, ihre eigenen Kontaktpersonen zu informieren (zu welchen „in den letzten zwei Tage vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand“). Es gehe dabei um Kontakte mit einer Dauer von mehr als zehn Minuten und einem Abstand von weniger als 1,5 Metern, „ohne das beiderseitige Tragen einer Maske“ oder wenn über längere Zeit ein „schlecht oder nicht belüfteter Raum“ geteilt wurde.
  • Bei einer roten Meldung in der Corona-Warn-App wird in Wuppertal zunächst ein Schnelltest bei einer offiziellen Teststelle empfohlen, bei Symptomen dann ein PCR-Test, erklärte ein Sprecher der Stadt Wuppertal unserer Redaktion.
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