Viele Lockerungen in NRW Weitgehende Maskenpflicht und Co. fallen weg - das gilt in Wuppertal weiter

Service | Wuppertal · Die meisten Corona-Regeln in NRW sind ausgelaufen - doch auch in Krefeld gelten noch in einigen Bereiche Maßnahmen weiter.

 Die allgemeine Maskenpflicht fällt auch in Wuppertal weg - doch einige Corona-Maßnahmen bleiben bestehen.

Die allgemeine Maskenpflicht fällt auch in Wuppertal weg - doch einige Corona-Maßnahmen bleiben bestehen.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Seit dem 3. April sind die meisten Corona-Regeln in NRW weggefallen. Die Maskenpflicht in Innenräumen - etwa im Einzelhandel oder im Supermarkt - fiel weitgehend, auch die Zugangsbeschränkungen (wie 3G oder 2G) gelten in den meisten Bereichen nicht mehr. Dennoch bleiben in einigen Bereichen Maßnahmen bestehen - etwa im ÖPNV. Der Überblick für Wuppertal (aktualisiert am 03.04.22).

Wo gilt die Corona-Maskenpflicht in Wuppertal noch?

  • Die allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen in NRW entfällt seit 3. April weitgehend. „Drinnen wird das Tragen einer Schutzmaske weiterhin empfohlen“, erklärt das NRW-Gesundheitsministerium.
  • Weiterhin gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr - wie Busse und Bahnen oder auch bei der Schülerbeförderung.
  • Auch in Arztpraxen und in „Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen“ gilt die Pflicht zur Maske weiter (Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums zählen dazu auch Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen).
  • Auch die Stadt Wuppertal kündigte ein Festhalten an der Maskenpflicht in einigen städtischen Gebäuden an (siehe auch unten unter „strengere Regeln“).
  • Zugangsbeschränkungen wie 3G-, 2G- und 2G-Plus-Regelungen entfallen seit Sonntag, 3. April weitgehend.

Ausnahmen gibt es aber für bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste (siehe auch unten bei Krankenhäusern)

Strengere Regeln gelten in NRW und in Wuppertal in einigen Bereichen weiter - etwa in städtischen Gebäuden oder in Krankenhäusern

  • Die wichtigsten Regeln in den Verwaltungshäusern der Stadt Wuppertal bleiben bestehen: Auch nach dem Wegfall der 3G-Zugangsregel bleiben Besucher der Stadtverwaltung etwa verpflichtet, Termine zu vereinbaren und in den städtischen Gebäuden eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt ebenfalls beim Eintritt in die städtischen Bäder. Das Standesamt richtet die Größe der zulässigen Personenzahl bei Trauungen an der Größe der Trausäle aus, damit die Abstandsregel von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Die Maßnahmen sollen nach den Angaben der Stadt vor allem die Mitarbeiter schützen.
  • Unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten dürfen nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Das gilt nach den Angaben auch für Menschen, die nicht als immunisiert gelten in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften sowie Strafvollzugsanstalten. Bei „vollständig immunisierten Personen“ könne aber auf die Tests verzichtet werden.
  • Auch die Beschäftigten in den genannten Bereichen müssen sich im Regelfall zweimal in der Woche testen lassen. Täglich müssen sich Nicht-immunisierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten testen.
  • Auch Menschen, die in den Einrichtungen behandelt, betreut oder untergebracht werden, müssen „bei der Aufnahme“ negativ getestet sein. Das gilt auch für Besucher, die ihr negatives Testergebnis vor dem Betreten vorlegen müssen.
  • „Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres“ müssen nach den Angaben keine Tests vorlegen.

Was ist mit den allgemeinen AHA-Regeln in NRW?

  • Die bekannten „AHA-Verhaltensregeln“ werden weiter empfohlen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen, so das NRW-Gesundheitsministerium.

Können Handel und Gastronomie an Maskenpflicht und Co. in NRW festhalten?

  • Ja, Einzelhandel und Gastro können zum Beispiel an der Maskenpflicht per Hausrecht festhalten. Das bestätigte das NRW-Gesundheitsministerium unserer Redaktion. Viele größere Händler wie Edeka oder Ikea kündigten an, lediglich eine Empfehlung für den Schutz aussprechen zu wollen.
(red)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort