Neue Hotspot-Einschränkungen Corona-Regeln in Wuppertal: Politik beschließt schärfere Maßnahmen

Wuppertal · Im Kampf gegen hohe Corona-Infektionszahlen in Wuppertal wird es schärfere Regeln in verschiedenen Bereichen geben. Diese Maßnahmen wurden beschlossen.

 Auf dem Bahnhofsvorplatz ist an einem Laternenpfahl ein Schild mit dem Hinweis auf die Maskenpflicht und auf die Schwebebahn befestigt.

Auf dem Bahnhofsvorplatz ist an einem Laternenpfahl ein Schild mit dem Hinweis auf die Maskenpflicht und auf die Schwebebahn befestigt.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Wuppertals Politik hat im Kampf gegen die hohen Corona-Infektionszahlen schärfere Regeln auf den Weg gebracht. Demnach soll – die Zustimmung des Gesundheits- und Schulministeriums NRW vorausgesetzt – Folgendes künftig gelten:

Kontaktbeschränkungen: In der Öffentlichkeit sollen sich maximal zwei Personen oder ausschließlich Personen aus einem Haushalt und eine weitere Person treffen. In einer Wohnung dürfen Treffen mit einem weiteren Haushalt - jedoch mit maximal fünf Personen - stattfinden. Eine Ausnahmeregelung gibt es für die Weihnachtstage: Vom 24. Dezember bis 26. Dezember können sich bis zu zehn Freunde oder Familienmitglieder treffen - Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

Maskenpflicht: Ein Mund-Nasen-Schutz soll in Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld, einschließlich der Straßen Wall und Neumarkt, und vor Geschäften (50-Meter-Radius) getragen werden. Außerdem gilt die Maskenpflicht in einem Umkreis von 150 Metern um Schulen und auf den Wegen vom Haltepunkt des Schülerverkehrs bis zu den Schulen an Schultagen von 7 bis 18 Uhr. Das Tragen soll zudem auf den Unterricht in Grundschulen und im OGS-Bereich ausgeweitet werden.

Kultur, Sport und Bildung: Musikalische Bildungsangebote sind untersagt. Ebenso werden Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche ausgesetzt. Individualsport ist draußen auf Anlagen wie Sport- und Tennisplätzen verboten (außer: Pferdeanlagen). Der Schulsport wird ausgesetzt, soweit nicht prüfungsrelevant. Indoor-Sportanlagen, wozu auch Schwimmbäder zählen, werden geschlossen.

Alkohol: Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten.

Spielplätze: Diese dürfen nur bis 16.30 Uhr genutzt werden.

Trauungen und Beerdigungen: Bei Trauungen dürfen maximal 25 Menschen anwesend sein, bei Beerdigungen 50. Bei der Genehmigung von Veranstaltungen und Versammlungen soll ein „stringenterer Umgang“ herrschen.

Ordnungsamt und Polizei: Überdies soll es eine „Offensive zur Kontrolle der Einhaltung der bestehenden und zusätzlichen Maßnahmen durch Ordnungsamt und Polizei“ geben.

Schulen: Schulformübergreifend soll ab Klasse 8 sichergestellt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern im Unterricht eingehalten wird. Wenn das nicht möglich ist, sollen Schulen und Berufskollegs über Maßnahmen entscheiden wie Wechselunterricht oder Onlineunterricht. Ausgenommen von der Regel sind Prüfungen und Klausuren, auch der Unterricht in den Abschlussklassen der Sekundarstufen I und II. In begründeten Einzelfällen könne davon im Austausch mit dem Gesundheitsamt der Stadt abgewichen werden.

Die Maßnahmen im schulischen und außerschulischen Bereich wurden am Donnerstagabend vom Hauptausschuss mit einer Gegenstimme erlassen. Sobald das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium und bei den schulischen Maßnahmen zusätzlich das Schulministerium zustimmen, werden sie veröffentlicht und gelten damit im Stadtgebiet. Der Rat hat den Hauptausschuss bevollmächtigt, die Maßnahmen zu beraten und zu beschließen.

Johannes Slawig, Leiter des Krisenstabs, mahnte im Vorfeld der Entscheidung die „sehr ernste Situation“ in Wuppertal an. Den Inzidenzwert in nennenswertem Umfang zu reduzieren, sei in den vergangenen Wochen nicht gelungen. Zudem verschärfe die Situation, dass das Personal in Ämtern, der Verwaltung sowie den Krankenhäusern an ihre Belastungsgrenzen käme. „Wir müssen schnell und konsequent handeln, das ist besser als zu warten und zu hoffen“, so Slawig.

(mli/pasch)
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