Corona-Regeln Inzidenzstufe 0 gilt jetzt auch in Wuppertal - Das ändert sich

Wuppertal · Wuppertal ist seit Freitag offiziell in der Inzidenzstufe 0. Damit sind wieder Lockerungen möglich. Unter anderem größere Veranstaltungen sind wieder zulässig.

 In Wuppertal wird mit der Inzidenzstufe 0 weiter gelockert. Allerdings bleiben einige Regeln erhalten - unter anderem müssen Urlaubsrückkehrer sich testen lassen.

In Wuppertal wird mit der Inzidenzstufe 0 weiter gelockert. Allerdings bleiben einige Regeln erhalten - unter anderem müssen Urlaubsrückkehrer sich testen lassen.

Foto: dpa/Matthias Bein

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung angepasst und die „Inzidenzstufe 0“ eingeführt, die weitere Lockerungen vorsieht. Begründet wird dieser Schritt mit den „nachhaltig positiven Entwicklungen aller relevanten Pandemiezahlen“.

Die neue Inzidenzstufe 0 gilt ab Freitag, 9. Juli, für die kreisfreien Städte und Kreise, in denen seit mindestens fünf Tagen die Sieben-TageInzidenz bei 10 oder weniger liegt. Auch Wuppertal befindet sich nach aktuellem Stand von Freitag in der Inzidenzstufe 0. Der Inzidenzwert liegt laut Robert-Koch-Institut bei 7,6.

Die Lockerungen der Stufe 0 im Überblick

Ein Großteil der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie ist in dieser Inzidenzstufe aufgehoben. Lockerungen gelten etwa für Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport.

  • Großveranstaltungen sind wieder zulässig, ab 5.000 Personen mit Tests und Hygienekonzept.
  • Sportveranstaltungen sind mit bis zu 25.000 Personen erlaubt, allerdings nur mit der Hälfte der Stadionkapazität.
  • Die Sportausübung ist ohne Beschränkungen erlaubt. Private Partys sind ohne Personenbegrenzung möglich, ab 50 Personen mit Test. Discothekenbesuche und Volksfeste sind mit Testkonzept wieder möglich.
  • Die Kontaktbeschränkungen entfallen in der Inzidenzstufe 0, auch in der Gastronomie. Die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen wird nur noch empfohlen.
  • Auch die Regeln der Maskenpflicht werden weitgehend gelockert. So gilt zum Beispiel in Museen keine Maskenpflicht mehr. Die Maskenpflicht für ÖPNV und Handel, Arztpraxen und Taxen gilt allerdings weiterhin. Auch die Regelungen zur Maskenpflicht in Schulen bleiben von den Änderungen unberührt.

Die bundesrechtlichen Vorgaben, so betont das Land, würden insbesondere im Bereich des Arbeitsschutzes auch in der neuen Inzidenzstufe 0 weiterbestehen.

Steigt die Inzidenz über 10, greift automatisch wieder die Inzidenzstufe 1 mit den bisherigen Schutzmaßnahmen. Das Land NRW verweist auch auf eine neue Regelung zum Testen angesichts der Virusvarianten im Hinblick auf die anstehenden Reise- und Urlaubsaktivitäten.

„Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus“, teilt das Land mit. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich Donnerstag, 5. August, verlängert.

(red)
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