Finanzen Musterprozess geht zu Gunsten der Stadt aus

Wuppertal · Zehn Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen haben erfolgreich gegen den Bund geklagt, der 2011 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des SGB II (= Hartz IV) den Kommunen zusätzliche Leistungen auferlegt hatte, ohne einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass die vom Bund im Jahr 2011 eingeführte Regelung gegen das Grundgesetz verstößt. Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es bedürftigen Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel an Tagesausflügen, dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita sowie bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitzumachen.

Das Grundgesetz enthält ein sogenanntes Durchgriffsverbot im Verhältnis vom Bund zu den Kommunen. Danach ist es dem Bund untersagt, den Gemeinden zusätzliche Aufgaben zu übertragen oder bestehende wesentlich zu erweitern. Dieses sei bei der Einführung des Bildungs- und Teilhabegesetzes aber in grundlegenden Teilen geschehen.

Die Stadt Wuppertal zählte nicht zu den Klägern, wird aber von der Entscheidung in dem Musterverfahren profitieren. „Zwar ist die finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt gering - pro Jahr unter 40 000 Euro. Aber die grundsätzliche Bedeutung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Denn dieses Urteil schützt uns Kommunen vor Aufgabenübertragungen durch den Bund, die nicht ausreichend finanziert sind“, sagt Stadtkämmerer Johannes Slawig.

Dass die Städte und Gemeinden vor allem im Sozialbereich in den vergangenen Jahren oft die Rechnung dafür bezahlt haben, was der Bund bestellt hat, ist einer der wichtigsten Gründe für die hohe Verschuldung vieler Kommunen. „Spätestens jetzt ist klar: neue Aufgaben vom Bund auf die Kommunen zu übertragen, geht nur über die Länder. Und dort schützt uns Gemeinden das Konnexitätsgebot der Landesverfassung. Das Land ist verpflichtet, einen finanziellen Ausgleich bereit zu stellen“, sagt Johannes Slawig und spricht von einem erfreulichen Tag für die kommunale Selbstverwaltung. Der Bund habe jetzt noch bis 2021 Zeit für eine Neuregelung der Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes. ab

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