Bürger geben 436 Waffen bei der Polizei ab

Noch bis zum Sommer können illegale Schusswaffen straffrei abgeliefert werden.

Die Polizei nimmt Waffen strafffrei entgegen.

Die Polizei nimmt Waffen strafffrei entgegen.

Foto: Arno Burgi

Wuppertal. Seit Juli des vergangenen Jahres können Bürger illegale Waffen ein Jahr lang straffrei bei der Polizei abgeben. Damit will Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Zahl der zirkulierenden Pistolen und Gewehre verringern. Das Angebot wird im Bergischen Städtedreieck rege genutzt.

Bislang wurden seit Beginn der sogenannten Amnestie 436 Waffen zurückgegeben. „In den meisten Fällen sind das alte Waffen von Opa aus dem Krieg und stammen nicht vom Schwarzmarkt oder aus dem Darknet“, sagt Polizeisprecherin Anja Meis. Nur in sieben Fällen handele es sich um illegale Waffen, also solche, für die der Halter keine Erlaubnis hat, oder solche, deren Besitz generell verboten ist.

Dass so viele legale Waffen abgegeben wurden, verwundert Sachgebietsleiter Sascha Gebhardt, zuständig für das Thema Waffenbesitz, nicht: „Die Vorschriften für die Aufbewahrung der Waffen haben sich verschärft. Jetzt müssten viele Besitzer in einen teueren Waffenschrank investieren.“

2011 gab es schon einmal eine Amnestie beim Waffenbesitz. „Damals wurden zur Halbzeit noch einmal deutlich mehr Waffen abgegeben als heute“, sagt Gebhardt. 2011 bestand jedoch noch die Möglichkeit, sich das alte Erbstück des Großvaters legalisieren zu lassen. Das hatte Sinn: „Schließlich haben manche dieser alten Fundstücke noch einen gewissen Wert“, erinnert der Polizeibeamte. Doch diese Möglichkeit bietet der Innenminister dieses Mal nicht mehr. „Jede Waffe, die zu uns gebracht wird, wird vernichtet.“

Dazu muss der Besitzer eine Erklärung unterschreiben. Somit ist die Waffenabgabe zwar nicht anonym, jedoch versichert die Polizei, dass die Betroffenen keine Strafverfolgung fürchten müssen.

Der illegale Waffenbesitz kann in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen. Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kann aber auch schon dem drohen, der eine illegale Waffe einfach nur geerbt hat. „Da es keine Möglichkeit mehr gibt, so einen Fall zu legalisieren, gibt es die Waffenamnestie“, erläutert Gebhardt.

Unter diese Ausnahmeregelung fallen allerdings keine Gegenstände, die als Kriegswaffen eingestuft wurden, also etwa vollautomatische Schusswaffen oder Handgranaten. Kampfgeräte dieser Art habe bislang noch niemand abgeliefert. Aber Gebhardt sagt: „Bei Razzien haben wir solche Waffen durchaus schon gefunden.“

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