Brandstiftung im Swingerclub: Dubiose Zeugen sorgen für einen Freispruch

Der Prozess endet ohne Verurteilung. Staatsanwaltschaft plädiert erfolglos.

Wuppertal. Der Prozess wegen Brandstiftung in einem Swinger-Club auf der Gathe endete am Donnerstag überraschend mit Freispruch für beide Angeklagte. Ihnen hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, das Feuer in der Januarnacht 2004 gelegt zu haben, um einen lästigen Konkurrenten auszuschalten. Davon war die Staatsanwältin auch in ihrem Plädoyer noch überzeugt. Sie hielt den 37-jährigen Mann aus Essen auf Grund von Zeugenaussagen der schweren Brandstiftung für schuldig und plädierte auf eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Dem mitangeklagten Wuppertaler Clubbesitzer (35), der seinen Kollegen auf der Gathe als Konkurrent betrachtet und deshalb den Mann aus Essen zur Brandstiftung verleitet habe, sei die Anstiftung nicht nachzuweisen. Er sei freizusprechen. Das erweiterte Schöffengericht sprach hingegen beide Angeklagte frei. Es stehe zwar fest, dass der Brand im Swinger-Club "Erlebniswelt Wuppertal-Sexyland" nicht zufällig ausgebrochen, sondern mutwillig gelegt worden sei. Aber keiner habe die Angeklagten dabei beobachtet.

Es habe zwar eine Menge dubioser Zeugen gegeben, deren Aussagen aber nicht ergeben hätten, dass die beiden Angeklagten auch wirklich die Täter seien. Dass der Verdächtige schon vor Ausbruch des Feuers Brandgeruch wahrgenommen habe, sei ebenfalls kein Indiz.

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