Brandstiftung auf Hatzfeld: Bewährung für 51-Jährige

Prozess: Angeklagte befindet sich freiwillig in einer Nervenklinik.

Wuppertal. Als Verzweiflungstat wertete das Amtsgericht die Brandstiftung einer 51-jährigen Wuppertalerin. Die Angeklagte hatte gestanden, im Februar dieses Jahres in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Alhausstraße auf Hatzfeld Kunststoffblumen, einen Wäschekorb und eine Gardine angesteckt. Dafür verurteilte das Gericht die nicht vorbestrafte Frau am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Eine Nachbarin (71) hatte an jenem 13. Februar den Brandgeruch bemerkt und sich Zutritt zur Wohnung der 51-Jährigen verschafft. Noch bevor die Feuerwehr vor Ort war, konnten sich so alle Hausbewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen. Auch die 51-Jährige überlebte. Allerdings erlitt sie an jenem Samstagmorgen eine schwere Rauchgasvergiftung und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Ihr Motiv: Die psychisch kranke Frau wollte nicht mehr leben. Laut eines psychiatrischen Gutachters ist die 51-Jährige vermindert schuldfähig. Dennoch, so das Gericht am Donnerstag in der Urteilsbegründung, habe die Frau mit ihrer Tat das Leben der anderen Hausbewohner gefährdet. "Sie hatten für das Schicksal anderer kein Auge mehr, haben in ihrer Verzweiflung nur noch sich selbst gesehen." Die 51-Jährige befindet sich seit ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus freiwillig in einer psychiatrischen Klinik. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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