Verhandlung Böllerwurf-Prozess in Wuppertal: Geldstrafe für Rot-Weiss Essen-Fan

Wuppertal · Ein 26-Jähriger ist verurteilt worden, weil er das Spiel zwischen Wuppertaler SV und Rot-Weiss Essen in Wuppertal besucht hat. In der Verhandlung ging es auch um einen „Böller-Vorwurf“.

 Einen ähnlichen Böller wie diesen soll der Angeklagte geworfen haben. Das konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden.

Einen ähnlichen Böller wie diesen soll der Angeklagte geworfen haben. Das konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro ist am Mittwoch ein 26 Jahre alter Fan von Rot-Weiss verurteilt worden, der am 2. Dezember 2018 das Spiel zwischen dem Wuppertaler SV und Rot-Weiss Essen im Stadion am Zoo besucht hatte, obwohl gegen ihn noch ein bundesweites Stadionverbot für die ersten vier Ligen wirksam war.

Der vom WSV gleichzeitig erhobene Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung wurde hingegen fallengelassen. Zwar identifizierte ihn eine Ordner „sehr sicher“ als Werfer eines Polenböllers, räumte aber ein, dass der nicht gezielt in Richtung einer Person geworfen worden sei.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit waren Gruppen beider Fanlager in ihren jeweiligen Blöcken (RWE, Gästetribüne - WSV, Haupttribüne) aufeinander zugelaufen, dabei war es zu dem Böllerwurf aus dem Essen-Block in den Innenraum gekommen.

Den Böllerwurf, der bei der Strafbemessung letztlich nicht mehr relevant wurde, bestritt der Angeklagte, räumte aber ein, mit dem Stadionbesuch, eine Dummheit begangen zu haben. Seine Einlassung, er habe gedacht, das Stadionverbot sei bereits abgelaufen, nannte der Richter Stefan Spätgens, Direktor des Amtsgerichts, als halbherzig und nicht glaubwürdig.

Bei der Bemessung der Strafe wurde neben seinem Teilgeständnis berücksichtigt, dass der 26-Jährige rückfällig geworden war. Gegen ihn lagen zwei Anzeigen aus dem Jahr 2016 wegen Körperverletzung vor sowie eine Anzeige aus 2018 wegen Diebstahls. Die Höhe der Tagessätze orientiere sich daran, dass der Angeklagte arbeitslos und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ist. Der Bottroper muss auch die Gerichts und Anwaltskosten tragen, in der Regel zusammen ein niedriger vierstelliger Betrag.

Der Mann gab an, sich aus der Fanszene zurückgezogen zu haben und sein Leben wieder in den Griff bekommen zu wollen. „Wir können nur hoffen, dass das stimmt“, schloss der Vorsitzende Stefan Spätgens. Bezüglich des Böllerwurfs hatte er zuvor ausgeführt: „Viele Leute kapieren nicht, dass solches Verhalten Versuche nicht nur andere gefährden, sondern auch dem Fußball schaden.“

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