Wuppertal Bluttat in Wohnheim: Erkrankung des Täters nicht ausreichend kontrolliert?

Wuppertal. Neun Monate nach einer schockierenden Bluttat in einem Wohnheim für Menschen mit psychischen Problemen hat das Landgericht Wuppertal am Freitag die Unterbringung des Täters (42) in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik angeordnet.

Der Angeklagte hält sich im Landgericht in Wuppertal einen Aktendeckel vor sein Gesicht, während sein Anwalt Jan Eils (r) mit ihm spricht. Archivbild vom Prozessauftakt.

Der Angeklagte hält sich im Landgericht in Wuppertal einen Aktendeckel vor sein Gesicht, während sein Anwalt Jan Eils (r) mit ihm spricht. Archivbild vom Prozessauftakt.

Foto: Ina Fassbender

Der Mann, selbst Bewohner des Hauses, war am 24. Mai 2017 mit mehreren Messern bewaffnet durch das Wohnheim gelaufen und hatte drei Männer mit zahlreichen Messerstichen getötet. Weil er an einer schizophrenen Psychose leidet, war er zur Tatzeit schuldunfähig. Das Gericht hatte wegen der psychischen Probleme des Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, das Urteil wurde jedoch öffentlich verkündet.

In der Begründung sagte der Vorsitzende Richter, dass auf Hinweise auf eine Verschlechterung des Zustandes des Mannes nicht reagiert worden sei.

Der 42-Jährige hatte schon als Jugendlicher nach dem Konsum von Haschisch erste Psychose-Symptome, fühlte sich von einem Mitschüler verfolgt. Später nahm er härtere Drogen, war mehrfach in der Psychiatrie, auch auf gerichtliche Anordnung nach Straftaten. Dies war zuletzt zur Bewährung ausgesetzt worden, dabei sollte er eng überwacht werden. Das schlug fehl, als der Mann in einer eigenen Wohnung lebte. Er trank, nahm Amphetamine, seine Medikamente aber nicht.

Nach einem erneuten Psychiatrie-Aufenthalt kam er in das Haus an der Straßburger Straße. „Dort lief es anfangs gut“, so der Richter. Doch dann habe der 42-Jährige wieder getrunken, seine Medikamente nicht genommen. Termine zur Urinkontrolle nahm er nicht wahr. Kurz vor der Tat sei er aggressiver geworden, habe seine Fenster mit Folie beklebt, um sich gegen Einflüsse von außen zu schützen.

Laut Gericht hat der Bewährungshelfer mehrfach ohne Erfolg auf die Entwicklung aufmerksam gemacht, die zuständige Strafvollstreckungskammer habe aber nicht reagiert.

Eine Sprecherin des zuständigen Düsseldorfer Landgerichts widersprach: Es sei sehr schnell auf den Antrag auf Widerruf der Bewährung am 19. Mai reagiert worden. Doch bevor eine Stellungnahme des zuständigen Arztes eingegangen war, sei die Tat geschehen. Auch die Bergische Diakonie Aprath, Trägerin der Einrichtung, versichert, Informationen zur gesundheitlichen Entwicklungen des Bewohners seien unmittelbar an die zuständigen Stellen übermittelt worden. Auslöser der Tat war die Wahnvorstellung des 42-Jährigen, seine Freundin, eine Mitbewohnerin, sei von anderen Männern vergewaltigt worden.

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