Baupläne Bezirksvertretung ringt um Gastronomie am Liendhardplatz

Vohwinkel. · Investor Clees hat inzwischen andere Pläne für das Untergeschoss des angrenzenden Gebäudes. Das stößt auf Kritik.

 Derzeit ist das Gebäudeensemble am Lienhardplatz zumindest im Untergeschoss von Leerstand geprägt. Die Politik wünscht sich dort die Ansiedlung von Gastronomie, die auch eine Bewirtung im Freien anbietet.

Derzeit ist das Gebäudeensemble am Lienhardplatz zumindest im Untergeschoss von Leerstand geprägt. Die Politik wünscht sich dort die Ansiedlung von Gastronomie, die auch eine Bewirtung im Freien anbietet.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Sie ist seit vielen Jahren erklärtes Ziel von Bürgern und Politikern und stand auch bei der jüngsten Kundenbefragung der Aktion V ganz oben auf der Wunschliste. Die Außengastronomie auf dem Lienhardplatz soll zu einer Belebung der Fläche im Stadtteilzentrum beitragen. Doch bisher fand sich noch kein Pächter für die Räume in der unteren Etage des neuen Gebäudes neben dem Lienhardplatz. Das dortige Ladenlokal steht nach wie vor leer.

Der Investor möchte jetzt in dem Bereich eine Wohngemeinschaft für junge Erwachsene mit Behinderungen einrichten. Angeschlossen soll ein Cafébetrieb als Inklusionsprojekt sein. Auf WZ-Nachfrage bei Investor Clees ist der Betrieb laut eines Sprechers zunächst nicht durchgängig geplant. Das Café soll an „mehreren Tagen in der Woche“ geöffnet sein. Die Öffnungszeiten seien dabei noch unklar. Eine Außengastronomie werde es zunächst nicht geben. Bei guter Resonanz seien allerdings eine Ausweitung der Öffnungszeiten und eine Außengastronomie zu einem späteren Zeitpunkt möglich. In der Vohwinkeler Politik stößt dieses Konzept auf Kritik.

„Das ist nicht das, was wir uns vorgestellt haben“, sagt Bezirksbürgermeister Heiner Fragemann (SPD). Auf Anregung der Bezirksvertretung hatte die Stadt einen Antrag für eine Bebauungsplanänderung der Lienhardplatz-Randbebauung erstellt. Danach sollen im Untergeschoss „nur noch solche Nutzungen zulässig sein, die zu einer Belebung des Stadtplatzes beitragen können“, heißt es in der Vorlage. Dazu gehören Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften. Andere Nutzungen sollen laut Antrag „ausschließlich in den Obergeschossen zulässig sein“. Heiner Fragemann betont, dass es in dem einstimmigen Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung nicht darum gehe, ein weiteres Projekt zum Pflegewohnen zu verhindern. „Wohl aber ging es dabei um die wohl letzte Chance der Umsetzung der städtebaulich äußerst sinnvollen und vom Vorhabenträger trotz aller Schwierigkeiten auch stets versprochenen Gastronomie, die sich zum Lienhardplatz öffnet“, so Fragemann. Er bezieht sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Ergebnis der Aktion V-Kundenbefragung.

Für den Investor ist der Antrag dagegen nicht nachvollziehbar. „Wir sind überrascht und verwundert darüber, dass sich so viele Menschen im Stadtteilparlament gegen dieses Projekt stellen, zumal die Bürger in der Nachbarschaft dem Eindruck nach sehr aufgeschlossen sind“, sagt Alexander Clees, Geschäftsführer der Clees Unternehmensgruppe.

Stadtentwicklungsausschuss wollte sich nicht festlegen

Mit der Einrichtung des Treffpunkt-Cafés werde das von der Stadt ausgegebene Ziel einer Steigerung der Attraktivität des Stadtplatzes voll erreicht. „Den Bewohnern der Wohngemeinschaft eröffnet sich damit ein zusätzliches Betätigungsfeld, indem sie zu festen wöchentlichen Terminen Backwaren und Heißgetränke in Mitverantwortung anbieten können“, heißt es in der Stellungnahme des Unternehmens.

Mit dem Antrag zur Nutzungsänderung befasste sich am vergangenen Donnerstag der Stadtentwicklungsausschuss. Dabei mochte sich das Gremium mehrheitlich nicht festlegen. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Entscheidung gegen die Stimmen der SPD-Fraktion vertagt. „Das kommt einer Ablehnung des Aufstellungsbeschlusses gleich“, befürchtet Heiner Fragemann. Er verweist auf die längere Zeitspanne bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses Anfang Februar. Der Vorhabenträger habe aber das Recht auf eine zeitnahe Entscheidung – und die könnte durchaus im Sinne des Investors ausfallen. Denn im rechtskräftigen Bebauungsplan sind im Erdgeschoss zwar keine Wohnnutzungen zulässig. Darum handelt es sich laut Verwaltung allerdings erst, wenn eine selbständige private Haushaltsführung stattfindet. Das wäre bei der beantragten Pflegewohngemeinschaft jedoch nicht der Fall. „Es ist daher davon auszugehen, dass diese Nutzung nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes im Kerngebiet zulässig ist“, heißt es in der aktuellen Vorlage. Die Vohwinkeler Politik wünscht sich in diesem Fall, dass eine Außengastronomie zumindest möglichst zeitnah nachgeholt wird.

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