Bewährungsstrafen für Investor Clees und Ex-Ratsherr Specht

Nach den Urteilen im Prozess um den mutmaßlichen Stimmenkauf rund um das Bauprojekt Schaffstal hat die Verteidigung den Gang vor den Bundesgerichtshof angekündigt.

Wuppertal. Im Prozess um den mutmaßlichen Stimmenkauf rund um das Bauprojekt Schaffstal (Katernberger Straße) hat das Landgericht gestern Bewährungsstrafen gegen den Investor Uwe Clees und den früheren langjährigen SPD-Ratsherrn Jürgen Specht verhängt. Specht wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, Clees zu neun Monaten.

Specht soll zudem eine Auflage von 20 000 Euro in Monatsraten von 600 Euro an den Weißen Ring in Wuppertal zahlen. Clees soll 200.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Der Betrag wird in zwei Mal 75.500 und ein Mal 50.000 Euro gestaffelt. Das Gericht folgte bei den Geldauflagen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Verteidigung weist den Vorwurf des Stimmenkaufs weiterhin zurück und kündigte den Gang vor den Bundesgerichtshof (BGH) an. Wie berichtet, soll sich Specht laut Staatsanwaltschaft Ende der 1990er Jahre in politischen Gremien für das umstrittene Clees-Projekt an der Katernberger Straße stark gemacht haben. Für die Ermittler steht zudem fest, dass Specht sich diese politische Einflussnahme von Clees im Jahr 2001 hat bezahlen lassen - mit mehr als 20.000 Euro. Beide Angeklagten hatten im Prozess die Vorwürfe bestritten.

Das Gericht begründete die Verurteilung unter anderem mit der großen persönlichen Nähe zwischen den beiden Angeklagten, die seit Ende der 80er Jahre verbandelt gewesen seien. In seinem Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Wolf Baumert unter anderem auf falsche Rechnungen, die Specht seinerzeit über eine verdeckte Firma von Clees habe bezahlen lassen, verwiesen. Auch darauf stützt das Landgericht sein Urteil.

Einmal mehr gab es seitens des Gerichts Lob für Uwe Clees. Der Unternehmer habe von Beginn an reinen Tisch machen wollen und entsprechend ausgesagt.

Dagegen wurde Specht kritisiert. Seine Aussage, er habe alle seine Immobilien verloren, bezeichnete das Gericht als "verlogen". Specht habe seine Immobilien vielmehr auf Mitglieder seiner Familie "umgeschichtet", hieß es gestern.

Und: Schon während der mehr als einstündigen Urteilsbegründung ließ das Gericht durchblicken, dass es mit einer erneuten Überprüfung des Urteils durch den BGH rechnet. Erwartungsgemäß kündigte Specht-Verteidiger Michael Schröder nach Ende der Verhandlung Revision gegen das Urteil an. "Was den Lobbyisten im deutschen Bundestag erlaubt ist, muss auch den kommunalen Mandatsträgern straflos gestattet sein."

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