Beruhigende Startbedingungen für Fluggäste

Urlaubszeit — Problemzeit: Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Überbuchung und Verspätung.

Ob Mallorca, Madagaskar oder Malediven — viele Urlaubsziele lassen sich bequem mit dem Flieger erreichen. In der Beratungsstelle in der Schloßbleiche häufen sich die Beschwerden wegen überbuchter Maschinen oder annullierten Flügen. Um den Urlaubsärger möglichst gering zu halten, liefert die Verbrauchzentrale das rechtliche Rüstzeug für Flugreisen:

Überbuchung und Annullierung: Wer wegen einer zu vollen Maschine oder eines gestrichenen Flugs nicht planmäßig abheben kann, bekommt den kompletten Flugpreis erstattet oder einen Ersatzflug angeboten. Darüber hinaus steht Kunden ein finanzieller Ausgleich zu. Dessen Höhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. ·

Sonderregeln bei gestrichenem Flug: Allerdings gilt ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich nicht in jedem Fall. Teilt die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vorher mit, dass der gebuchte Flug annulliert wird, kommt sie finanziell ungeschoren davon. Flugreisende gehen bei späterer Unterrichtung ebenfalls leer aus, wenn ihnen die Fluggesellschaft eine zeitlich zumutbare Weiterbeförderung anbietet. Kann die Airline nachweisen, dass sie für den Flugausfall nicht verantwortlich ist, haben Reisende jedoch keinerlei Entschädigungsansprüche.

Lange Wartezeit: Bei langen Wartezeiten schreibt die EU den Airlines vor, sich um das leibliche wie kommunikative Wohl ihrer Gäste zu kümmern. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei Telefongespräche, Telex, Faxe oder E-Mails. Wird eine Übernachtung fällig, muss die Airline für ein Hotel und den Transfer sorgen. Akzeptieren Kunden einen Ersatzflug zu einem anderen Airport, ist die Gesellschaft verpflichtet, die Kosten der Weiterbeförderung zum Zielort zu übernehmen. ·

Verspätung: Verschiebt sich der Start je nach Flugstrecke um zwei bis mehr als vier Stunden, müssen die Airlines die Passagiere kostenlos betreuen. Verzögert sich der Flug um mindestens fünf Stunden, können Kunden, denen die Lust auf den Flug vergangen ist, auf die komplette Rückzahlung des Ticketpreises pochen. Fluggästen steht bei immensen Verspätungen der gleiche finanzielle Ausgleich zu, den sie im Falle einer Annullierung verlangen können — und zwar dann, wenn ein Kunde sein Endziel erst drei oder mehr Stunden nach der von der Fluggesellschaft ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht und die Airline nicht nachweisen kann, dass sie für die verspätete Ankunft nicht verantwortlich ist.

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