Bergische Sparversuche enden in der Umsatzsteuer-Falle

Bergische Kooperation: Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs hat weit reichende und bittere Folgen.

Wuppertal. Scheitert ein Stück bergische Zusammenarbeit an der Umsatzsteuer? Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die öffentliche Hand - und damit auch eine Kommune - umsatzsteuerpflichtig, "soweit sie zivilrechtlich tätig ist". Damit werden Leistungen, die von den drei bergischen Städten bisher steuerfrei untereinander erbracht wurden, auf einmal unrentabel.

Erstes Opfer: Der Dienstleistungsbetrieb Gebäude (DBSG) musste Ende Oktober einen Vertrag mit Wuppertal auflösen. Seit April lag die Reinigung des Schulzentrums Süd (Küllenhahn) in Solinger Hand. "Das ist mit gut 20 000 Quadratmetern ein Riesenobjekt", sagt DBSG-Leiter Udo Stock.

Solinger wie Wuppertaler waren zufrieden und ärgern sich jetzt. Viel Geld habe der DBSG an dem Auftrag nicht verdient, betont Stock: "Wir haben im Grunde genommen unsere Aufwendungen ersetzt bekommen." Werde Umsatzsteuer fällig, rechne sich der Auftrag nicht: "Das Risiko wollten wir nicht eingehen. Insgesamt und im Hinblick auf die bergische Kooperation ist das sehr bedauerlich."

Das sieht Hans-Uwe Flunkert genauso. Er leitet das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal. "Es war für beide Seiten eine gute Geschichte", bewertet er das Pilotprojekt. "Dass es nicht erfolgreich war, ist ärgerlich." Denn die laut Bundesfinanzhof fällige Umsatzsteuer gefährdet viel mehr als nur ein einzelnes Projekt: "Die Reinigung ist lediglich ein Thema, über das wir sprechen", erklärt Flunkert. Ziel ist eine gemeinsame bergische Gebäudewirtschaft der drei Großstädte.

Die mit der Planung beschäftigten Gruppen sollen ihre Ergebnisse im Dezember vorlegen. Im ersten Quartal 2011 werde es einen Bericht für die politischen Gremien geben. Denkbar seien alle Formen der Kooperation bis zur Fusion: "Es entstünde ein Dienstleistungsbetrieb, dem die Städte Aufträge erteilen können" - von der Reinigung über die Gebäudeunterhaltung bis zum Energie-Einkauf. "Die Synergien liegen auf der Hand", sagt Flunkert, warnt aber: "Die Einsparungsergebnisse sind sicher nicht so hoch wie die Umsatzsteuer."

Deshalb lasse man sich von Wirtschaftsprüfern beraten und suche auch das Gespräch mit dem Land. Die Entwicklung nach dem BFH-Urteil kann Flunkert nur schwer akzeptieren: "Die Einsparungen sollen ja den Kommunen zugute kommen. Und im Grunde genommen sind wir nicht auf einem privaten Markt tätig."

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