Springmann-Prozess Anwälte stellen Befangenheitsanträge - Plädoyers verzögern sich

Wuppertal · Eigentlich sollten am Dienstag die Plädoyers gehalten werden. Doch daraus wurde nichts. Die Verteidiger stellten mehrere Anträge wegen Befangenheit der Richter. Über sie ist noch nicht entschieden.

Christa und Enno Springmann wurden tot in ihrem Haus in Ronsdorf gefunden.  Archivfoto: Stefan Fries

Christa und Enno Springmann wurden tot in ihrem Haus in Ronsdorf gefunden. Archivfoto: Stefan Fries

Foto: Fries, Stefan (fri)/Fries, Stefan (fr)

Lange Wartezeiten bestimmten den Tag 43 des Springmann-Prozesses am Dienstag. Dabei sollten an diesem Tag die Plädoyers gehalten werden. Daraus wurde aber nichts. Denn die Verteidiger des Enkels des getöteten Springmann-Paares begannen den Tag mit einem Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter. Und es folgten weitere.

„Ich bitte um das Wort“, sagte Rüdiger Deckers, Anwalt des Enkels, zu Beginn der Verhandlung. Dann verlas er den Antrag gegen die Richter. Weil diese am Tag zuvor alle Anträge der Verteidiger auf weitere Beweiserhebungen abgelehnt hatten, habe ihr Mandant den Eindruck, dass das Gericht die Anträge willkürlich ablehne. „Die Beschlussbegründungen sind durchdrungen vom Denken ,In dubio contra reo’“ (im Zweifel gegen den Angeklagten), warf Verteidiger Deckers ihnen vor. Es wirke, als wollten sie sich nicht mit neuen Tatsachen und Überlegungen auseinandersetzen. Weil ihr Mandant daher befürchte, dass die Richter befangen und nicht mehr neutral seien, lehne er sie ab.

Ob diese Befürchtung berechtigt ist, muss jeweils ein Gremium aus drei weiteren Richtern entscheiden. Doch auch gegen dieses Gremium haben die Verteidiger einen Befangenheitsantrag gestellt – für den ein weiteres Richtergremium zusammengerufen werden musste. Die Anwälte stellten zudem einen erneuten Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter.

Weil die Schlussvorträge erwartet wurden, kamen viele Zuschauer

Und sie kritisierten später das Vorgehen beim Umgang mit ihren Anträgen: Die beratenden Richter hätten versäumt, die Richter, über die sie entscheiden sollten, um eine dienstliche Stellungnahme zu bitten, sowie diese Stellungnahmen den Verteidigern vorzulegen. Das sollte nachgeholt werden, doch zu diesem Zeitpunkt seien die beratenden Richter nicht mehr verfügbar gewesen, berichteten die Anwälte dem wartenden Publikum vor dem Gerichtssaal.

Das hatte an diesem Tag viel Zeit auf dem Gerichtsflur zugebracht. Immer wieder gab es Ankündigungen, dass es bald weitergehe, die sich dann nicht bewahrheiteten. Von den anfangs mehr als 50 Personen – zu den erwarteten Plädoyers waren besonders viele Zuschauer gekommen – waren am Ende noch etwa 20 da. Schließlich, gegen 16.30 Uhr, kam die Information, dass es an diesem Tag keine weitere Verhandlung mehr geben werde.

Der nächste geplante Verhandlungstag ist der Montag, 5. November. Bis dahin soll über die gestellten Anträge entschieden werden. Wird dem Befangenheitsantrag gegen die Richter des Springmann-Verfahrens stattgegeben, muss der Prozess von vorn beginnen. Werden die Anträge zurückgewiesen, können am Montag die Plädoyers gehalten werden.

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