Dubioses Geschäft mit Werbung Wuppertaler Stadt-Mitarbeiter werden wohl nicht zur Verantwortung gezogen

Wuppertal · Im so genannten „ASS-Skandal“ wird die Stadt wohl juristisch nicht gegen städtische Mitarbeiter und das Wuppertal Marketing vorgehen.

Die Stadt Wuppertal hat die Agentur ASS wegen nicht erbrachter Werbeleistungen auf Zahlung von 74.303 Euro verklagt (Symbolbild).

Die Stadt Wuppertal hat die Agentur ASS wegen nicht erbrachter Werbeleistungen auf Zahlung von 74.303 Euro verklagt (Symbolbild).

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Die Verwaltung schlägt dem Rat für die Sitzung am kommenden Montag vor, auf die sogenannte Streitverkündung gegenüber städtischen Beschäftigten beziehungsweise der Geschäftsführung der Wuppertal Marketing GmbH (WMG) zu verzichten. Stimmt der Rat zu, besteht keine Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen sie im Zuge der Aufarbeitung des ASS-Skandals geltend zu machen. Dies wird von der Fraktion Die Linke kritisiert.

Das dubiose Gegengeschäft der Stadt und der Agentur Athletic Sport Sponsoring GmbH aus Bochum wird am 22. März 2019 vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt. Die Stadt hat die Agentur wegen nicht erbrachter Werbeleistungen auf Zahlung von 74.303 Euro verklagt. In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen. Das Verwaltungsgericht spricht von einem Scheingeschäft, aus dem keine der beiden Seiten Forderungen ableiten könne.

Von 2004 bis 2016 meldete die Agentur jährlich mehrere tausend Autos in Wuppertal an, die mit Werbeaufklebern aus Wuppertal bestückt wurden. Ab 2010 wurden offenbar aufgrund eines Fehlers des Stadtmarketings keine Werbeaufkleber nach Bochum geliefert. Das soll erst Jahre später aufgefallen sein.

„Ob die verantwortlichen Personen bei diesem Geschäft nur fahrlässig handelten und somit nicht zu Regress herangezogen werden können, diese Bewertung sollte einem Gericht überlassen werden“, sagt Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender der Linken.

„Es fehlt die Voraussetzung für ein grob fahrlässiges Verhalten. Das hat ein unabhängiger Jurist der Verwaltung geprüft. Die Voraussetzung für eine Schadenersatzforderung ist nicht gegeben“, entgegnet Stadtdirektor Johannes Slawig dem Vorwurf, der politisch motiviert sei.

Florian Kötter aus dem Stab von Oberbürgermeister Andreas Mucke (SPD) weist darauf hin, dass die Verwaltung das Thema vor der Verjährung Ende 2018 ganz bewusst öffentlich mache. Der WMG-Geschäftsführung sei für 2015, 2016 und 2017 die Entlastung erteilt worden.

Voraussetzung für die Ingressnahme weiterer Personen neben der beklagten ASS sei zudem, dass der Klage vor dem OLG stattgegeben werde und der Anspruch gegen die Agentur zum Beispiel wegen Insolvenz nicht durchsetzbar wäre.

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