Planung Arbeiten für Forensik in Wuppertal könnten im Herbst 2021 starten

Wuppertal · Nach dem Kurswechsel der CDU läuft es auf den Standort Parkstraße hinaus. Das Land braucht die Klinikplätze dringend.

 Wo wird die Forensik gebaut? Diese Frage beschäftigt nach dem Kurswechsel der CDU die Politik.

Wo wird die Forensik gebaut? Diese Frage beschäftigt nach dem Kurswechsel der CDU die Politik.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die CDU hat sich entschieden, nicht für eine Forensik auf der Kleinen Höhe zu stimmen. Damit wird es wohl darauf hinauslaufen, dass die Klinik für psychisch kranke Straftäter an der Parkstraße entsteht. Weil dort kein Bebauungsplanverfahren nötig ist, könnten die Bauarbeiten dort schon im Herbst 2021 beginnen.

Das Land wird jetzt nicht länger zögern wollen, nachdem bereits Zeit verloren gegangen ist. 2011 hatte die damalige Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) den Ausbau der Plätze in forensischen Kliniken beschlossen. Sie sollten in den fünf Landgerichtsbezirken Bonn, Dortmund, Essen, Münster und Wuppertal entstehen, weil es dort jeweils eine Unterversorgung gab. Das Ministerium schrieb damals die Kommunen dieser Bezirken an, suchte auch selbst und stellte – da keine der Städte einen Vorschlag machte – schließlich je einen Standort pro Bezirk vor – in Wuppertal das Gelände der Bereitschaftspolizei auf Lichtscheid.

Von den weiteren vier Standorten sind nach Angaben des Landes drei beschlossen: Hörstel im Landgerichtsbezirk Münster, Lünen im Bezirk Dortmund und Haltern im Bezirk Essen. In Haltern wurde ein anderer Standort im Stadtgebiet gefunden. Noch nicht entschieden wurde über den Standort im Bezirk Bonn.

In forensische Kliniken werden Straftäter eingewiesen, bei denen das Gericht Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer Erkrankung feststellt und die für die Allgemeinheit gefährlich sind. Nach einer Präsentation des Ministeriums 2016 leiden die Täter unter Krankheiten wie Schizophrenie, Suchterkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen. Die häufigsten von ihnen begangenen Straftaten sind Körperverletzungen, Tötungsdelikte und Sexualstraftaten.

Aktuell gibt es 16 solcher Kliniken in NRW mit 2282 Plätzen. Diese seien überbelegt, heißt es aus dem Ministerium: „Insbesondere die Unterbringung in Mehrbettzimmern ist bei Menschen, die langjährig und mit einer psychischen Störung untergebracht sind, sehr problematisch und eine besondere Herausforderung auch für das Personal.“ Die Zahl der Einweisungen steigt – von 2018 auf 2019 um 184 Personen (17 Prozent). Bis 2025 wird ein Mehrbedarf von 750 Plätzen prognostiziert. 

Land: Die geeignetsten Flächen für Forensik liegen in Wuppertal

Das Land will die Eingewiesenen wohnortnah unterbringen. Dann könne die forensische Klinik mit Angehörigen und bisher behandelnden Einrichtungen zusammenarbeiten – auch im Hinblick auf die Wiedereingliederung. 

Im Gerichtsbezirk Wuppertal, zu dem Velbert, Heiligenhaus, Wülfrath, Mettmann, Erkrath, Haan, Solingen und Remscheid gehören, prüfte das Land nach eigenen Angaben insgesamt 32 Liegenschaften in nahezu allen Kommunen des Gerichtsbezirks, darunter das Klinikgelände in Aprath. „Die Standortsuche hat zu dem Ergebnis geführt, dass die am besten geeigneten Flächen auf dem Stadtgebiet Wuppertal liegen“, heißt es aus dem Ministerium. Die Wahl fiel zuerst auf den Standort der Bereitschaftspolizei auf Lichtscheid. Seit klar ist, dass die Polizei das Gelände weiter braucht, will das Land an der Parkstraße bauen. Die Kleine Höhe hätte sie als Alternative akzeptiert.

Jede der fünf neuen Kliniken soll 150 Menschen aufnehmen. Geplant wird jeweils mit einer Größe von fünf Hektar. Platz dafür wäre auf der Kleinen Höhe gewesen. Bezweifelt wurde immer wieder, dass sich das Gelände erschließen lässt. Besonders die Entwässerung wäre aufwändig und teuer. Unter anderem deshalb wurde aus einem dort geplanten Gewerbegebiet nichts. Noch höheren Stellenwert hat inzwischen das Thema Umweltschutz: Die Gegner der Bebauung weisen unter anderem auf die Bedeutung der Freifläche für die Frischluftzufuhr der Stadt sowie den Wert der Landschaft als Naherholungsgebiet hin.

Die Kleine Höhe gehört der Stadt, mit einem Bebauungsplan sollte dort Baurecht geschaffen werden. Das Gelände an der Parkstraße gehört dem Land. Ein Bebauungsplanverfahren wäre dafür nicht mehr nötig. Wie Jochen Braun, Leiter des Ressorts Bauen und Wohnen, erklärt, ist für die Baugenehmigung die Bezirksregierung die zuständige Behörde. Die fragt die Stadt zwar nach ihrem Einverständnis, kann sich aber über deren Ablehnung hinwegsetzen. Eine Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen.

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