Korruption Bestechungsvorwürfe bei der AWG: Fall liegt bei Fachanwältin

Noch gibt es keine Kündigungen auf den Recyclinghöfen. Neben der arbeitsrechtlichen Konsequenzen wird auch die strafrechtliche Dimension des Falls aufgearbeitet. Die AWG hat eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

 Symbolbild

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die AWG hat die Ermittlungen zu den Bestechungsvorwürfen auf den Recyclinghöfen abgegeben. AWG-Chef Martin Bickenbach berichtet der WZ: „Unsere Auswertung ist abgeschlossen. Wir haben den Fall jetzt zu einer Fachanwältin für Arbeitsrecht gegeben.“ Fast alle Mitarbeiter der Recyclinghöfe, auf denen gegen Schmiergeld größere Mengen Müll als erlaubt entsorgt worden sein sollen, seien befragt worden. Nun stelle sich die Frage, so Bickenbach: „Reicht das für eine Kündigung? Wir müssen uns da absichern.“ Er könne beim besten Willen noch immer nicht sagen, wie groß der Kreis derer ist, die die Hand aufgehalten haben. Klar sei aber, dass von einer Detektei Fälle von Bestechung dokumentiert wurden.

Neben der arbeitsrechtlichen Konsequenzen wird auch die strafrechtliche Dimension des Falls aufgearbeitet. Die AWG hat eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Korruptionsdelikte.

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