Antragstellung freigeschaltet : Überbrückungshilfe III jetzt verfügbar
Berlin Unternehmen können nun Anträge auf die Überbrückungshilfe III stellen. Auszahlung soll noch im Februar starten.
Darauf haben viele Firmen lange gewartet: Unternehmen können nun Anträge auf die Überbrückungshilfe III stellen. Die Antragstellung sei am Mittwoch freigeschaltet worden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400 000 Euro sollen demnach ab dem 15. Februar starten. Abschlagszahlungen sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen.
Unternehmen, die von der Pandemie und dem aktuellen „Teil-Lockdown“ stark betroffen seien, könnten für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese müsse nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder werde ab März erfolgen. Bis dahin könnten Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100 000 Euro pro Fördermonat erhalten.
Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Firmen können laut Ministerium die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum umfasse den November 2020 bis Juni 2021. Erstattet werden fixe Betriebskosten.
Wirtschaftsverbände hatten heftig kritisiert, dass die Hilfen noch nicht ausgezahlt werden und außerdem das komplexe System kritisiert. Die Bundesregierung hat dieses nun vereinfacht.
Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hatte das Wirtschafts- sowie Finanzministerium am Dienstag ultimativ aufgefordert, bis Ende des Monats für eine Auszahlung der Corona-Überbrückungshilfe III an die Wirtschaft zu sorgen.