Agentur für Arbeit zahlt nicht fürs Familienmitglied

Was andere Unternehmen dürfen, ist der Familie untersagt. Sie bekommt für den Sohn keinen Eingliederungszuschuss. Die Angehörigen wollen das nicht hinnehmen.

Wuppertal. Seinen Namen in der Zeitung zu lesen, fällt Maximilian Haffner (Namen der Familienangehörigen von der Redaktion geändert) schwer. Maximilian hat ADHS. "Betroffene sind intelligent, kreativ und ihr Gerechtigkeitsempfinden ist ausgeprägt", sagt Maximilians Mutter Beate. Wer unter ADHS oder ADS leide, habe aber Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren. "Was meinen Sohn nicht interessiert, lernt er nicht."

Andere geben auf - Maximilian nicht. Er macht eine Ausbildung als Kfz-Service-Mechaniker - zwei Punkte fehlen ihm in der Praktischen Prüfung für eine glatte Eins. Nach Ende der Ausbildung will er sich eine Stelle suchen, macht Praktika. Doch der 19-Jährige braucht einen strukturierten Tagesablauf - nicht jedes Unternehmen kann das bieten.

Hinzu kommt die Wirtschaftskrise, nur wenige Firmen stellen in diesen Zeiten ein. Die Schwester hilft beim Schreiben der Bewerbungen, Mutter Beate tritt mit der Agentur für Arbeit in Kontakt. Man habe Sorge, der Sohn könne aufgeben, wenn er zulange ohne Arbeit sei. Die Agentur meldet sich zurück. Warum die Familie nicht in der eigenen Firma anstelle? In solchen Fällen übernähme die Agentur 50 Prozent des Gehalts. Eingliederungszuschuss nennt sich das im Behördendeutsch.

So beschreibt es Mutter Beate und sagt, sie sei anfangs skeptisch gewesen, hätte lieber gesehen, dass der Sohn seinen eigenen Weg ginge. Aber sie habe sich überzeugen lassen, Maximilian ein Büro eingerichtet und den Zuschuss beantragt.

Doch die Agentur für Arbeit will nicht zahlen. Ein Arbeitsverhältnis bei den Eltern werde nur in Ausnahmefällen gefördert. Familie Haffner sei kein Ausnahmefall, teilt man der Familie mit. "Auf Vorschlag eines Mitarbeiters der Agentur für Arbeit haben wir dann einen Zwischenfirma eingeschaltet", sagt die Mutter. Keine Chance, die Agentur führt Paragraf 217ff. aus dem Sozialgesetzbuch an, der regelt, unter welchen Bedingungen Unternehmer Gelder beantragen können. Die Familie Haffner falle nicht darunter. Die Familie nimmt sich einen Anwalt und legt Widerspruch ein - ohne Erfolg.

Wenn die Agentur die Haffners auf den Zuschuss aufmerksam macht, müssen die Gelder gewährt werden. Das aber kann die Familie nicht nachweisen. Davon steht nichts in den Akten, der Mitarbeiter bestreitet, den Vorschlag gemacht zu haben. "Hier steht Wort gegen Wort", sagt Sprecher Klaus-Peter Rüssing. "Es lässt sich nicht mehr nachvollziehen, wie das im Einzelnen gelaufen ist." Die Geschäftsstelle habe ordnungsgemäß gehandelt. Denn die Vergabe des Zuschusses liege im Ermessen der Agentur. Zwar "könnten Arbeitgeber zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten" - so sagt es besagter Paragraph 217. Da die Mutter den Sohn aber auch ohne Zuschuss eingestellt hätte - so stellt es die Agentur dar - gebe es auch kein Geld. "Unmöglich", findet Mutter Beate Haffner das. Sie will nicht aufgeben. "Wir werden gerichtlich gegen den Widerspruch vorgehen."

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