Abgesichert im Ausland unterwegs

Die richtige Reiseversicherung mit im Gepäck.

Die Tage bis zum Sommerurlaub sind gezählt: „Wer jetzt alle Vorbereitungen für einen Auslandstrip trifft, sollte nicht nur an einen Reiseführer, sondern auch an den notwendigen Versicherungsschutz denken. Denn ohne die richtige Zusatzpolice müssen Urlauber im schlimmsten Fall einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen“, warnt Michelle Schüler-Holdstein von der Verbraucherzentrale in Wuppertal und informiert, welche Versicherungen, wofür notwendig sind:

Verbrauchertipp

Auslandsreisekrankenversicherung: Die Police für den Krankheitsfall ist der wichtigste Schutz für einen Trip in ferne Länder. Hierbei sollten Urlauber einen günstigen Jahresvertrag abschließen, der für mehrere Reisen im Jahr Gültigkeit besitzt. Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für spontane Ausflüge, etwa über das Wochenende ins Ausland. Wichtig jedoch: Unbedingt ins Kleingedruckte schauen. Denn eine Auslandsreise-Krankenversicherung begrenzt in der Regel die Dauer der vereinbarten Absicherung. Zumeist bieten die Jahres-Policen am Markt einen Schutz von höchstens 42 bis 70 Tagen pro Trip. Wer einen Aufenthalt von mehreren Monaten im Ausland plant, riskiert im Krankheitsfall hohe Kosten, auf denen er sitzen bleibt. Hier sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung für eine lange Einzelreise abgeschlossen werden.

Reiserücktrittsversicherung: Der Schutz bei unfreiwilligem Verzicht auf eine Reise — etwa bei Krankheit, Unfall, Tod des Partners beziehungsweise eines nahen Familienangehörigen oder bei Arbeitsplatzverlust — ist sinnvoll, wenn beispielsweise eine teure Reise lange im Voraus geplant wird. Auch für den Urlaub mit Kindern kann der Abschluss sinnvoll sein. Wer den Reiserücktritt versichert, sollte unbedingt darauf achten, dass auch gleichzeitig die Kosten für einen Abbruch des Urlaubs übernommen werden.

Reisegepäckversicherung: Verzichtbar ist hingegen in der Regel die Police für den Verlust des Reisegepäcks. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz. Denn der Reisende muss auf sein Gepäck so sorgfältig achten als ob es überhaupt nicht versichert sei. Kann ihm der Versicherer vorwerfen, nicht ausreichend auf Koffer und Co. achtgegeben zu haben, wird dem Versicherten ein Mitverschulden angerechnet und entsprechend weniger reguliert. Also wenn überhaupt, wird dann nur ein Teil des Schadens erstattet.

Hausratversicherung: Viele Gegenstände im Gepäck sind über diese Police geschützt. Es gibt dabei eine Obergrenze der möglichen Erstattung von maximal 10000 Euro beziehungsweise zehn Prozent der Hausratversicherungssumme. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass Sachen bei Raub, Einbruch entwendet oder durch einen Sturm beschädigt wurden. Weiteres Plus: Die Hausratversicherung erstattet den Neuwert, während die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert aufkommt.

Weitere Informationen unter in der VHS-Beratungsstelle, Schloßbleiche 20, oder online:

www.verbraucherzentrale.nrw.de/versicherungsauswahl

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