Amnestie-Regelung Abgabe illegaler Waffen: Wuppertal ist Spitzenreiter in der Region

Im Polizeipräsidium sind im Zuge einer Amnestie-Regelung eine vierstellige Zahl an Waffen abgegeben worden. Nicht alle waren jedoch illegal.

Amnestie-Regelung: Abgabe illegaler Waffen: Wuppertal ist Spitzenreiter in der Region
Foto: Stefan Fries

Wuppertal. Dem Aufruf der Polizei an die Bürger, bis zum 1. Juli Waffen abzugeben, die sich in ihrem Besitz befinden, sind die Menschen im Bergischen im Vergleich zu anderen Städten und Regionen besonders zahlreich nachgekommen. Im Waffendepot des Polizeipräsidiums landeten in den vergangenen Monaten 1137 Waffen, darunter 50, die sich illegal in Privatbesitz befanden. Im Vergleich dazu fiel die Ausbeute in anderen Städten bescheiden aus. So wurde in Duisburg nur eine Waffe freiwillig abgegeben, in Düsseldorf lag die Zahl nur bei gut 30.

„Durch eine Meldung der Rheinischen Post ist der Eindruck entstanden, dass die bei uns abgegebenen 1137 Waffen alle illegal sind. Das trifft so nicht zu. Es gibt nur etwa 50 Fälle, in denen beim Besitzer nicht die Berechtigung für den Waffenbesitz vorgelegen hat“, sagt Polizeisprecher Stefan Weiand. Er wertet die hohe Zahl der im Bereich des Polizeipräsidiums Wuppertal-Solingen-Remscheid abgegebenen Waffen als Erfolg einer guten Aufklärungskampagne. Der Rückschluss, dass die Menschen im Bergischen Land besonders viele Waffen gehortet haben, sei nicht zulässig.

Im Zuge der Amnestieregelung haben sich die Besitzer nicht nur straffrei von Schusswaffen und Munition, sondern auch von Stichwaffen, Wurfmessern und Schlagringen getrennt. Von Juli 2017 bis Juni 2018 wurden 710 Kurzwaffen, wie zum Beispiel Pistolen, und 427 Langwaffen, zum Beispiel Gewehre, abgegeben. „Darunter waren auch Dekowaffen, die gar nicht mehr einsatzbereit sind. Kriegswaffen waren nicht darunter“, so Weiand. Eine Auflistung, wie viele der Waffen speziell aus Wuppertal oder aus den beiden Nachbarstädten stammen, hat die Polizei nicht vorgenommen. Alle Waffen werden von einem Spezialunternehmen vernichtet.

Laut Waffengesetz muss die Zuverlässigkeit eines Besitzers vor der Ausgabe einer Berechtigung geprüft werden. Diese Voraussetzung sah die Polizei zum Beispiel bei dem Besitzer einer Armbrust nicht gegeben, die ebenfalls in der Asservatenkammer der Polizeibehörde landete. Wer die Zuverlässigkeitsprüfung besteht, kann zum Beispiel einen Kleinwaffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen erwerben. Die nächste Stufe ist die Waffenbesitzkarte. Sie erlaubt zum Beispiel einem Sportschützen den Transport seines Sportgerätes zum Schießstand. Der Waffenschein, der das Tragen einer geladenen Waffe erlaubt, werde hingegen so gut wie gar nicht an Privatleute vergeben.

Bei vielen der Kurz- und Langwaffen, die jetzt im Depot der Polizei gelandet sind, handelt es sich um Erbstücke. „Es gibt tatsächlich die Fälle, in denen der verstorbene Großvater seinen Nachkommen eine Waffe hinterlassen hat. Dabei ist es unerheblich, ob der Opa diese Waffe einst legal besessen hat. Wenn die neuen Besitzer die Berechtigung nicht haben, ist der Besitz illegal. Für die Nachkommen ist es daher sicher eine Erleichterung, wenn sie das Erbe, das vielleicht Jahre auf dem Speicher oder im Keller geschlummert hat, endlich loswerden können, ohne Strafen befürchten zu müssen“, sagt Polizeihauptkommissar Weiand.

Nach den Vorkommnissen in der Silvesternacht 2015/16 in Köln hatte es einen Ansturm auf den Kleinen Waffenschein gegeben. Die Polizei rät von einer Bewaffnung und Aufrüstung im privaten Bereich ab und setzt auf die Abrüstung in den eigenen vier Wänden.

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