In finanzielle Not geraten 730 000 Euro im Bundesverwaltungsamt abgezweigt: Urteil verkündet

Update | Düsseldorf/Wuppertal · In einem Fall der schweren Untreue im Bundesverwaltungsamt haben beide Angeklagten umfassend gestanden. Darunter ein Wuppertaler, der von einer finanziellen Not berichtet. Jetzt wurde das Urteil verkündet.

Die Angeklagten sitzen mit ihren Verteidigern im Prozess wegen schwerer Untreue im Verhandlungssaal des Landgerichts.

Die Angeklagten sitzen mit ihren Verteidigern im Prozess wegen schwerer Untreue im Verhandlungssaal des Landgerichts.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Im Fall der schweren Untreue im Bundesverwaltungsamt wurde die beiden Angeklagten für schuldig befunden. Im Vorfeld hatten beide umfassend gestanden. Einer der Angeklagten wurde in 98 Fällen der Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, der weitere Angeklagte wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung verurteilt.

Der Hauptangeklagte soll als Angestellter des Bundesverwaltungsamts über Jahre hinweg Gelder abgezweigt haben. Der Anklage zufolge soll in einem Zeitraum von circa fünf Jahren etwa 730.000 Euro ergaunert worden sein. Weitere Vergehen liegen zu weit in der Vergangenheit zurück und seien bereits verjährt.

Tatsächlich hätten sie bereits 2012 damit begonnen, Geld abzuzweigen. Die Rückforderung des Amtes belaufe sich auf über eine Million Euro, sagte der 64-jährige Hauptangeklagte am Mittwoch am Landgericht aus.

Er sei 2012 in finanzielle Not geraten, als er seiner Tochter, die Opfer von Straftaten geworden sei, eine längere psychiatrische Behandlung bezahlen musste, berichtete er. Schon die Raten für sein Haus und die Behandlungskosten hätten sein Nettoeinkommen überstiegen.

Da sei er auf die Idee gekommen, ältere Beihilfeanträge für die Erstattung von Krankheitskosten im Namen von Bundeswehr-Angehörigen erneut geltend zu machen. Die Kostenerstattungen habe er dann auf das Konto seines 52 Jahre alten Schwagers umgeleitet.

Die Summen hatten sich beide Männer laut Staatsanwaltschaft hälftig geteilt. Da der 64-Jährige als Sachbearbeiter selbst mit der Festsetzung der Beihilfe befasst war, konnte er jahrelang unbemerkt Gelder abzweigen. Alle Vorgänge habe er seinen Vorgesetzten zur Prüfung vorgelegt, sie seien aber nie beanstandet worden, sagte er.

Erst nach zehn Jahren war man ihm auf die Schliche gekommen, vermutlich weil ein Beihilfe-Berechtigter einen Bescheid moniert habe, sagte er.

Der 64 Jahre alte Ex-Angestellte aus Wuppertal, inzwischen Rentner mit Nebenjob, steht wegen besonders schwerer Untreue vor Gericht, sein Schwager aus Nettetal wegen Beihilfe zur schweren Untreue.

Er sei anfangs dagegen gewesen, habe sich aber aufgrund der finanziellen Probleme seines Schwagers schließlich von diesem überreden lassen, sagte der 52-Jährige aus. Bei dem Lageristen konnte noch eine sechsstellige Summe sichergestellt werden. Das Gericht wollte noch am Mittwoch ein Urteil verkünden.

(dpa/ MH)
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