600 Euro Strafe für vier Joints in Amsterdam

Achtung: Auch im benachbarten Holland ist Drogenkonsum strafbar.

Wuppertal. Es ist wohl einer der größten Volksirrtümer, dass der Erwerb und Genuss von Drogen in geringen Mengen in den Niederlanden nicht strafbar ist. Das machte ein Prozess gestern vor dem Amtsgericht deutlich. Auf der Anklagebank: ein 33 Jahre alter Wuppertaler. Laut Staatsanwaltschaft soll er im Juli 2008 in Amsterdam insgesamt etwa fünf Gramm Marihuana in einem Coffeeshop gekauft und mit einer Freundin geraucht haben.

Für gewöhnlich kein Fall, der bis zur Staatsanwaltschaft dringt. Doch im Internet soll sich der angehende Versicherungskaufmann mit seinem Drogen-Ausflug auch noch gebrüstet haben. Eine Tatsache, die die Staatsanwaltschaft gar nicht gerne sieht.

Vor Gericht legte der mit Anzug und Krawatte gekleidete Mann gestern ein Geständnis ab. Ja, so räumte er ein, die Vorwürfe seien zutreffend. Heute habe er aber nichts mehr mit Drogen zu tun. Er habe sich damals durch den Tod seiner Großeltern und der Trennung von seiner Freundin in einer schlechten Phase befunden. "Vielleicht wollte ich im Chat mit meinen Drogenkenntnissen prahlen, um mir so Selbstbestätigung zu holen", sagte der Angeklagte vor Gericht.

Über eine Einstellung des Verfahrens wollte die Staatsanwaltschaft trotz der geringen Menge nicht nachdenken. "Es hat eine andere Qualität, wenn jemand für sich Drogen kauft und raucht, als wenn er über den Chat weitere Leute dazu verführt", konstatierte der Staatsanwalt. So sei die Begleitung - die junge Frau hatte der Angeklagte eben durch seine Prahlerei im Internet kennengelernt - eben auch dazu gekommen, Marihuana zu rauchen. Im Internet machte der 33-Jährige mit Verwendung von Szene-Begriffen wie "rote Jungfrau" und "blaue Mitsubishi" den Eindruck eines Experten. Die Termini habe er jedoch lediglich in einer Jugendzeitschrift gelesen, sagte der Angeklagte gestern.

Die Verteidigung gestern vor Gericht.

Die Verteidigung wies noch einmal darauf hin: "Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass es in den Niederlanden nicht strafbar ist, Drogen zu nehmen." Dem sei sein Mandant auch aufgesessen. Es nutzte nichts. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Erwerbs und Überlassens von Drogen zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

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