45-Jähriger nach Einbruch zu Gefängnisstrafe verurteilt

Nach drei Taten mit einer Beute im Wert von insgesamt 3500 Euro muss der Mann jetzt eineinhalb Jahre Haft absitzen.

Sprockhövel. Man muss nicht zwangsläufig vorbestraft sein, um bei Einbruch lange hinter Gittern zu landen. Das zeigte sich auch am Mittwochnachmittag vor dem Hattinger Amtsgericht, wo ein 45-Jähriger wegen dreier Hauseinbrüche mit Diebesgut in Höhe von rund 3500 Euro zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden ist. Das Schöffengericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten trotz Geständnisses wenig Reue vorwarf und eine schlechte Sozialprognose unterstellte. Neben folgenschweren, mit erheblichem Sachschaden und Verwüstung verbundenen Einbrüchen in Hagen und Lüdinghausen bei Münster hatte sich der Dieb Anfang Dezember Sprockhövel als räuberische Wirkungsstätte ausgesucht und dort in einem Einfamilienhaus an der Wittener Straße vergeblich versucht, ein Fenster aufzubrechen. Dort hatte der durch seine DNA überführte Wuppertaler mit Hilfe einer Spitzhacke zunächst ein Fenster aufhebeln wollen. Als das nicht klappte, schlug er mehrmals in die Scheibe, scheiterte jedoch. „Die Spitzhacke habe ich im Garten gefunden“, berichtete der arbeitslose Täter und ergänzte, dass er schließlich aufgehört habe, weil er aufmerksame Nachbarn fürchtete. Angereist sei er mit öffentlichen Verkehrsmitteln. „Ich hatte keinen Plan, bin viel zu Fuß gegangen und habe mir irgendeine Stadt und irgendein Haus ausgesucht“, gab er zu Protokoll. Außerdem habe er im Vorfeld Alkohol getrunken und sieht seine Geldsorgen als Antrieb. Nach unzähligen Umzügen innerhalb Deutschlands wollte er nun eigentlich seine Verlobte und die gemeinsamen Kinder ins Land holen — und muss nun umplanen.

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