3G im Öffentlichen Nahverkehr Was es jetzt in Bussen und der Schwebebahn zu beachten gilt

Update | Wuppertal · In der Schwebebahn und in Bussen gilt ab sofort die 3G-Regel. Ordnungsamt und Stadtwerke wollen in Stichproben kontrollieren.

 In Bussen und der Schwebebahn gilt die 3G-Regel.

In Bussen und der Schwebebahn gilt die 3G-Regel.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Fahrgäste dürfen Busse und Bahnen nur noch nutzen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese neue Regelung gilt nun (ab Mittwoch) auch in Wuppertal im Nahverkehr, teilten die Wuppertaler Stadtwerke mit.

Die WSW bitten ihre Fahrgäste, die entsprechenden Nachweise bei Fahrten mit den Bussen und der Schwebebahn stets bei sich zu führen. Der Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Es werden Nachweise über PCR- und Antigentests (so genannte Bürgertests) anerkannt. Ein negativer Selbsttest ist nicht ausreichend.

Die WSW werden die Einhaltung der 3G-Regel stichprobenartig in den Bussen und der Schwebebahn kontrollieren. Fahrgäste, die bei einer Kontrolle keinen gültigen Nachweis vorweisen können, werden umgehend von der Beförderung ausgeschlossen. In diesen Fällen kann außerdem ein Bußgeld durch die Ordnungsbehörden verhängt werden.

Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Schülerinnen und Schüler benötigen ebenfalls keinen 3G-Nachweis, sie müssen sich jedoch einen Schülerausweis bei sich haben. Diese Ausnahme gilt nicht für Auszubildende und Studierende.

Die WSW weisen darauf hin, dass die Einhaltung der 3G-Regel nicht durch das Fahrpersonal kontrolliert wird. Daher müssen die Nachweise auch nicht beim kontrollierten Vordereinstieg gezeigt werden.

Die 3G-Regel gilt nicht nur in Omnibussen und der Schwebebahn, sondern auch in den WSW Cabs, Taxibus, Anrufsammeltaxi und Bürgerbussen. Die Maskenpflicht gilt in Fahrzeugen des ÖPNV weiterhin.

(red)
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