24-Jährige vermittelte junge Frauen in Bordelle: Bewährung

In Wuppertal mussten sich die Frauen für sie prostituieren.

Wuppertal. Sie kamen aus Rumänien nach Deutschland, um der Armut ihrer Heimat zu entfliehen. Doch es verschlug sie auf die entgegengesetzten Seiten: Drei Frauen Anfang 20 mussten sich in Clubs in Düsseldorf und Wuppertal prostituieren und die 24-jährige Landsmännin kassierte zusammen mit ihrem Lebensgefährten das Geld dafür.

Am Mittwoch fand sich die 24-Jährige aus dem oberbergischen Nümbrecht vor dem Wuppertaler Amtsgericht wieder. Die Anklage lautete auf gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und Betrug. Auf der Anklagebank fand sie sich dennoch alleine wieder - der Partner und Komplize war während seiner U-Haft an einem Herzinfarkt gestorben. Das verkomplizierte das Verfahren, denn nach Erkenntnissen der Ermittler soll er der Haupttäter und Initiator gewesen sein.

Was die Staatsanwaltschaft in der Anklage anhand von drei Fällen auflistete, zeugte nicht eben von Mitgefühl der 24-Jährigen mit ihren Landsmänninnen. Eiskalt lockte sie demnach mit ihrem damaligen Partner zwei junge Frauen von Rumänien unter dem Versprechen nach Nümbrecht, dort in ihrem Café arbeiten zu können. Einer weiteren unterschlug sie 20.000 Euro.

Sie redeten den Frauen ein, Schulden bei ihnen zu haben, die sie abzahlen müssten. Sie beschimpften und beleidigten sie, dass sie unfähig seien, diesen Job zu machen, aber viel Geld in einem Nachtclub verdienen könnten. So landeten sie in entsprechenden Clubs, darunter dem "Club Christine" in Wuppertal.

Eine Frau wurde von dem Freund der Angeklagten sogar mit einer Pistole bedroht. Eindrücklich schilderte der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer die Qualen, unter denen sich die Mädchen voller Scham in den Clubs angeboten hatten. Eine war damals keinel 21 Jahre alt. Sie habe zusammengesunken dort gesessen und vor Scham die Haare über die nackte Brust gelegt. "Wer Menschen so beschimpft, der braucht keine Waffe, um sie zu zwingen", so die deutlichen Worte des Staatsanwaltes.

Die Angeklagte gestand zur Überraschung des Gerichts die Vorwürfe, die sie bei der richterlichen Vernehmung wohl noch abgestritten hatte. Erst nach dem Tod ihres Partners und der sechsmonatigen Untersuchungshaft habe sie ihre Meinung geändert.
Das Geständnis war es schließlich, was das Gericht positiv in der Strafzumessung bewertete - nicht zuletzt, weil es den Geschädigten eine Aussage ersparte. Auch betonten Staatsanwaltschaft wie Gericht, dass der Beitrag der 24-Jährigen an der Grenze zur Beihilfe zu werten sei. "Ihr Partner hat den Löwenanteil zu tragen, er war der Macher", so Richterin Barbara Bittner.

Das Urteil - eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren - ist rechtskräftig. Auflage: Die Frau muss einen Teil des finanziellen Schadens zurückzahlen und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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