170 Untreue-Fälle: Ex-Hausverwalter ab heute vor Gericht

Laut Anklage hat Hans-Werner H. 450 000 Euro Rücklagen seiner Kunden veruntreut.

<strong>Wuppertal. Ende 2005 gingen bei der Kripo mehr als 90 Anzeigen gegen den Hausverwalter und Treuhänder Hans-Werner H. aus Heckinghausen ein. Es folgten Ermittlungen und eine Anklage. In der wirft die Staatsanwaltschaft dem 56-Jährigen mehr als 175 Untreue-Fälle vor. Von Januar 2002 bis Februar 2005 soll sich Hans-Werner H. regelmäßig von den Rücklagekonten zahlreicher Erben- und Eigentümergemeinschaften bedient haben. Die Fahnder schätzen den Schaden auf 450 000 Euro.

Ex-Verwalter zur Kripo: Schaden beläuft sich auf 1,4 Millionen Euro

Am Dienstag wird dem 56-Jährigen am Landgericht der Prozess gemacht. Kurios: Der Schaden ist nach Aussage von Hans-Werner H. angeblich dreimal so hoch, wie in der Anklage notiert. Wie die WZ erfuhr, soll der Mann, der einst mit dem Slogan "Hausverwaltung ist Vertrauenssache" warb, gleich zu Beginn der Ermittlungen ein Geständnis abgelegt haben. Dabei bezifferte er selbst die von ihm veruntreute Summe auf 1,4 Millionen Euro.

Die Kripo schrieb danach jeden Kunden, der um mehr als 21000Euro betrogen worden war, an. Nur mit den Antworten der Opfer war es möglich, die Untreue-Taten einzeln nachzuweisen. Doch nicht alle Geschädigten meldeten sich bei den Fahndern. Deshalb wird das Landgericht "nur" über jene 450000 Euro verhandeln.

Für Hans-Werner H. hatte das Geständnis einen positiven Effekt. Im Sommer des vergangenen Jahres wies das Gericht einen Haftantrag der Staatsanwaltschaft zurück. Die Ermittler sahen Fluchtgefahr, das Gericht verwies auf die Einlassungen des Ex-Verwalters aus Heckinghausen.

Der arbeitet mittlerweile in Düsseldorf. Ob der Verdienst dort ausreicht, um den Schaden in Wuppertal wieder gut zumachen, bleibt abzuwarten. Dem Vernehmen nach ist der Heckinghauser mittlerweile pleite. Sein Vermögen wird offenbar von einem Insolvenzverwalter kontrolliert.

Bei Untreue reicht der Strafrahmen je nach Schwere der Tat von einer Geld- bis zur Haftstrafe. Das Höchststrafmaß liegt bei zehn Jahren Freiheitsentzug. Für den Prozess hat das Landgericht bislang zwei Verhandlungstage vorgesehen.

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