Riesige Schäden und Wohnungen voll Müll Mietnomaden hinterlassen in Wuppertal zerstörte Wohnungen und Existenzen

Wuppertal · Eine Wuppertalerin zahlt irgendwann ihre Miete nicht mehr, dem Hauseigentümer hinterlässt sie eine vermüllte Wohnung und einen Schaden von 30.000 Euro. Kein Einzelfall - sondern ein Trend.

 Ein Blick in eine verwahrloste Wohnung der Immobiliengruppe IBS.

Ein Blick in eine verwahrloste Wohnung der Immobiliengruppe IBS.

Foto: ja/Daniel Laubach

Es ist der Albtraum eines jeden Hauseigentümers: Ein Mieter zieht ein und hat niemals vor, seine Miete zu begleichen. Am Ende bleiben ein Haufen Schulden und eine heruntergekommene Wohnung zurück. Daniel Laubach von der Immobiliengruppe IBS sagt mit dem Blick auf Wuppertal: „Dass Mieter nicht zahlen, ist ein aktueller Trend.“ Von dem Sonderfall der Mietnomaden erfahre die Immobiliengesellschaft drei bis vier Mal im Jahr. Auch bei dem Eigentümerverband Haus & Grund macht Geschäftsführerin Silke Kessel regelmäßig Erfahrungen mit Wohn-Messis und Miet-Betrügern vor Ort.

In Zahlen ist das Phänomen schwer zu fassen. Haus und Grund, zuständig für private Eigentümer, erhebt keine Daten über Mietrückstände. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland hat Zahlen für Nordrhein-Westfalen zusammengetragen. Demnach haben sich nach den jüngsten statistischen Erhebungen im Jahr 44,3 Millionen Euro an Mietschulden bei den Mitgliedsunternehmen und Genossenschaften angehäuft. Demgegenüber stehen Miet-Umsatzerlöse von 5,1 Milliarden Euro. So etwas wie regionale Zahlen hat die GWG (siehe Kasten).

Die zerstörerische Kraft von Mietnomanden und Wohnungsmessies wird vor allem im Einzelfall anschaulich. Von so einem kann Daniel Laubauch berichten. Die IBS-Immobiliengruppe hatte ein neues Mehrfamilienhaus übernommen und damit auch die entsprechenden Bestandsmieter. Unter ihnen eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern. Zunächst sei sie nicht weiter aufgefallen. Laubach sagt: „Nach außen hat man der Frau keine Verwahrlosung angemerkt. Eine ganz normale Mieterin.“ Erstes Misstrauen entstand, als sie zu unterschiedlichen Anlässen immer wieder den Zugang zu der Wohnung verweigerte. Irgendwann seien plötzlich die Mietzahlungen eingestellt worden.

„In jedem Zimmer gammelte irgendwo Essen vor sich hin“

Jeglicher schriftliche Kontakt mit der Mieterin sei nicht mehr möglich gewesen. Laubach: „Der Briefkasten lief über.“ Als es dann nach Monaten zu einer Räumungsklage kam, folgte der Schock. Laubach berichtet: „Die Wohnung war komplett verwahrlost. In jedem Zimmer gammelte irgendwo Essen vor sich hin. Klamotten türmten sich einen halben Meter hoch auf dem Boden.“ Wie Laubach später erfuhr, war das nicht die erste Wohnung, die die Frau so verkommen ließ - und es sollte auch nicht die letzte sein. Der Schaden war immens. „Es mussten alle Tapeten runter. Der komplette Boden kam raus. Holzfenster waren kaputt, weil nie gelüftet wurde, Türen beschädigt.“ Renovierungskosten, Mietschulden und Anwaltskosten summierten sich in diesem Fall auf 30 000 Euro. Das Problem: Bei Mietnomaden ist in der Regel nichts zu holen, so bleiben die Vermieter auf den Kosten sitzen.

Eine Immobiliengruppe kann solche Verluste auffangen. Anders ist die Perspektive bei Haus und Grund, wo die Interessen von Privateigentümern vertreten werden. Geschäftsführerin Silke Kessel sagt: „Es kommt leider immer wieder vor, dass Vermieter auf diese Weise in ihrer Existenz bedroht werden.“ Wer sich einmal einen „Messie-Mieter“ eingefangen habe, der habe es oft schwer, diesen wieder los zu werden. Kessel berichtet: „Ich hatte einmal eine Mieterin, die hat massenweise Zeitungen gesammelt.“ Eine unordentliche Wohnung allein reiche jedoch noch nicht als Kündigungsgrund. Erst wenn dadurch beispielsweise Schäden an der Immobilie entstehen, kann ein Vermieter tätig werden.

Der beste Schutz vor Mietnomaden, so Kessel, sei es, sich vorher über die Menschen zu informieren. Unbedingt sollte eine Bonitätsabfrage gemacht werden. Doch Immobilien-Insider Daniel Laubach warnt: Selbst die Schufa-Auskunft könne trügerisch sein. Gerade weil geprellte Vermieter in vielen Fällen sich am Ende des Leidensprozesses gar nicht mehr um das Eintreiben der Schulden kümmern. „Die sind nur froh, dass der Mieter raus ist.“ Er empfehle daher eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.

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