Begrenztes Angebot Wieder Termine für Erstimpfungen in den NRW-Impfzentren - aber nicht für alle

Dortmund/Düsseldorf · Der Corona-Impfstoff in NRW reicht wieder für mehr Erstimpfungen: Deswegen können Ungeimpfte nun auch wieder an den Impfzentren Termine vereinbaren. Das Angebot ist jedoch begrenzt.

 In NRW werden wieder Erstimpfungen in den Impfzentren gemacht.

In NRW werden wieder Erstimpfungen in den Impfzentren gemacht.

Foto: dpa/---

Bei den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen können ab diesem Mittwoch wieder Termine für erste Corona-Impfungen vereinbart werden. Trotz Aufhebung der Impfpriorisierung sind die Erstimpfungen dort allerdings Menschen über 60 Jahren oder Vorerkrankten vorbehalten. Das Angebot gilt auch für Beschäftigte in Krankenhäusern oder Mitarbeiter von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, die noch keine Impfung über ihren Arbeitgeber oder Hausarzt erhalten haben, teilten die kassenärztlichen Vereinigungen mit. Alle Anderen noch ohne Impfangebot sollen es stattdessen zunächst bei den Haus- oder Betriebsärzten versuchen.

Nachdem in den vergangenen Wochen in den Impfzentren der Kommunen und Kreise nur Impfstoff für Zweitimpfungen bereit gestanden hatte, hat das Gesundheitsministerium für diese Woche die Lieferung von rund 80 000 Biontech-Dosen für den ersten Pieks zugesagt. In der darauffolgenden Woche soll es noch einmal fast doppelt so viel sein. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte die Schwerpunktsetzung in den Impfzentren auf bestimmte Personengruppen damit begründet, insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen sollten nicht länger warten müssen. Er hatte auch angekündigt, alle Impfwilligen ab 12 Jahren könnten bis Ende Juli eine Erstimpfung erhalten.

Die Terminbuchungen in den Impfzentren sind wie bislang auch telefonisch sowie online über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe beziehungsweise Nordrhein möglich. Zum Nachweis der Vorerkrankung müssen Impfwillige eine formlose Bescheinigung des behandelnden Arztes zum Impfzentrum mitbringen. Bei der Terminbuchung müssen diese noch nicht vorgelegt werden.

(dpa)
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