Jahreswechsel ohne Feuerwerk Welche Regeln an Silvester in NRW gelten - und wie die Städte sie kontrollieren

Düsseldorf · Wegen der drohenden Omikron-Welle gilt an Silvester ein Feuerwerk-Verbot auf öffentlichen Plätzen in NRW. Große Partys sind nicht erlaubt. Wie werden die Regeln kontrolliert?

 Die Städte wollen strengere Regeln an Silvester kontrollieren.

Die Städte wollen strengere Regeln an Silvester kontrollieren.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Wie schon vor einem Jahr blicken die Menschen in Nordrhein-Westfalen keinem normalen Silvesterabend entgegen. Auch für den letzten Tag des zweiten Corona-Jahres in Folge gilt: Verbote statt Feuerwerk, Beschränkungen statt Böller - und kleinere Privattreffen statt prickelnde Partys. Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes dürfen sich auch geimpfte und genesene Menschen an Silvester nicht mit mehr als zehn Personen treffen - egal, ob drinnen oder draußen.

Noch größer sind die Einschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen die Jahreswende mit maximal zwei Personen eines anderen Haushalts verbringen. Darüber hinaus sind öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt, Clubs und Diskotheken bleiben in NRW geschlossen.

Bundesweit verboten ist wie schon 2020 der Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik. Ein generelles Knall-Verbot gibt es zwar nicht, aber auch das private Zünden von Raketen wird von den Verantwortlichen nicht gerne gesehen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) warnte davor, geltende Regeln zu missachten. „Jetzt groß Silvester zu feiern, wo vor wenigen Tagen erst die Corona-Maßnahmen verschärft worden sind, das passt nicht zusammen“, sagte Reul, und kündigte Wachsamkeit aller Behörden an: „Auch das Feuerwerksverbot werden die Polizistinnen und Polizisten im Auge behalten - wie jeden anderen Regelbruch.“ Ebenfalls im Fokus seien die kürzlich eingerichteten Waffenverbotszonen in Düsseldorf und Köln. Reul: „Zum Feiern braucht es keine Waffen - ohnehin ein guter Vorsatz für das neue Jahr.“

Fast alle großen Städte haben öffentliche Zonen ausgewiesen, in denen ein Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot greift. Das sind mal mehr, mal weniger „publikumsträchtige Plätze und Straßen“, auf denen die Behörden größere Menschenmengen befürchteten.

„Erstens gilt es, große Menschenansammlungen zu vermeiden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Und zweitens soll verhindert werden, dass aufgrund von Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern das Gesundheitssystem zusätzlich belastet wird“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Getestet und geimpft werden soll auch über die Jahreswende. Wo und wann das möglich ist, geben die Städte auf ihren Internetseiten an.

Weil Proteste und sogenannte Spaziergänge gegen die Corona-Maßnahmen zuletzt wieder zunahmen, gilt zum Teil auch ein Demonstrations- und Versammlungsverbot. Dortmund verschärfte beispielsweise am Donnerstag die Regeln und verhängte zusätzlich zum Feuerwerksverbot auch ein „Ansammlungsverbot“ in drei ausgewiesenen Zonen der Stadt. Dies soll von Silvester,20.00 Uhr, bis um 2.00 Uhr am Neujahrstag gelten. Bereits zwei Personen, die näher als 1,50 Meter beisammen stehen, gelten demnach als Ansammlung. Kinder bis einschließlich 13 Jahre seien davon ausgenommen, hieß es.

Bei Regelverstößen drohen - je nach Art und Schwere der Vergehen - zum Teil hohe Geldbußen.

(dpa)
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