Kindesmissbrauch Wegen Missbrauchs verurteilter Tanzlehrer kommt mit Berufung nicht durch

Update | Mönchengladbach · Im Prozess vor dem Amtsgericht hatte der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte Tanzlehrer gestanden. Nun kam der Fall vor das Landgericht, da er Berufung eingelegt hat. Diese wurde nicht genehmigt.

Nachdem ein Mönchengladbacher Tanzlehrer den sexuellen Missbrauch an vier Minderjährigen gestanden hat, legt er nun Berufung gegen das Urteil ein.

Nachdem ein Mönchengladbacher Tanzlehrer den sexuellen Missbrauch an vier Minderjährigen gestanden hat, legt er nun Berufung gegen das Urteil ein.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Ein wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu einer Haftstrafe verurteilter Tanzlehrer hat seine Berufung gegen das Urteil zurückgezogen. Zuvor hatte das Landgericht Mönchengladbach am Montag dem 38-Jährigen klar gemacht, dass er keine Chance auf eine mildere Strafe als beim Amtsgericht haben würde.

Dort war der Tanzlehrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Knapp ein Jahr hat der Mann in Untersuchungshaft gesessen. Ab wann er die Reststrafe von 16 Monaten verbüßen muss, ist noch offen.

„Wäre ihr Fall bei uns in erster Instanz verhandelt worden, wäre dabei weit mehr rausgekommen“, betonte der Vorsitzende Richter. Er regte an, „die Berufung zurückzunehmen, um dem als Zeugin geladenen Opfer eine erneute Aussage zu ersparen“.

Während der gesamten Verhandlung vermied der 38-Jährige jeden Blickkontakt zu seiner früheren Tanzschülerin. Die heute 19-Jährige hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Sie war eines der Missbrauchsopfer und trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Er hatte als Inhaber einer Tanzschule zwischen 2015 und 2020 minderjährige Schülerinnen in 36 Fällen sexuell missbraucht. Unter anderem hatte er die Mädchen über eine Chatgruppe dazu gebracht, unter seiner Anleitung pornografische Bilder von sich zu machen und ihm zu schicken.

(dpa)
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