Vorsicht bei der Wahl des Urlaubsortes

Wenn in gut drei Wochen die Schule wieder beginnt, wird das Thema Corona noch sehr bestimmend sein. An oberster Stelle steht der Schutz vor einer erneuten Ansteckungswelle.

 Timmendorfer Strand am Sonntag: Badegäste tummeln sich an der Ostsee.

Timmendorfer Strand am Sonntag: Badegäste tummeln sich an der Ostsee.

Foto: dpa/Markus Scholz

Deshalb bittet der Krisenstab der Stadt Wuppertal um Vorsicht bei der Urlaubsplanung. Sollte der gewählte Urlaubsort oder das Urlaubsland vom Robert Koch Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuft werden, gilt nach der Rückreise eine 14-tägige Quarantäne für alle Reisenden. Das kann bedeuten, dass Schüler das neue Schuljahr zu Hause in Quarantäne beginnen müssen, statt in der Schule. Kindergartenkinder dürfen im Quarantänezeitraum auch keine Kita besuchen.

Durch den Nachweis eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses kann die häusliche Quarantäne gegebenenfalls umgangen oder verkürzt werden. Dieses sogenannte Negativ-Attest kann vom Hausarzt, eventuell auch schon vor der Rückreise am Urlaubsort durchgeführt werden und darf bei Einreise in Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Dieser Test ist aber zum einen keine Gewissheit, zum anderen handelt es sich um eine kostenpflichtige Privatleistung. Die Kosten werden nicht vom Gesundheitsamt oder der Krankenkasse erstattet. Die Reisewarnungen des RKI sind online zu finden:

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