Infektionsschutzgesetz Diese Corona-Maßnahmen in NRW sind jetzt entfallen

Düsseldorf · Mitten in einer verschärften Infektionswelle sind am Samstag wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen in NRW entfallen. Ministerpräsident Wüst drängt den Bund, schnell wieder eine abgestimmte Corona-Politik zu machen.

Ein Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand.

Ein Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand.

In Nordrhein-Westfalen gelten seit diesem Samstag auch für Ungeimpfte keine Corona-Kontaktbeschränkungen mehr. Ebenso sind Zuschauer-Obergrenzen für Veranstaltungen entfallen.

Die Maskenpflicht in Innenräumen - etwa beim Einkaufen und in Schulen - ist dagegen bis zum 2. April verlängert worden. In Freizeitbereichen wie Theater, Museen, Kinos, Zoos, Hotels und Gastronomie bleibt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) vorerst erhalten.

Zuvor hatte der Bundestag am Freitag das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das ein Auslaufen der meisten bundesweiten Corona-Auflagen vorsieht. Es ermöglicht den Ländern aber, übergangsweise noch zwei Wochen bis zum 2. April die meisten Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel. Für Großveranstaltungen und Volksfeste gilt 3G aber noch in der Übergangszeit. In Clubs und Diskotheken gilt auch weiterhin 2G plus, das heißt Zutritt haben nur geimpfte Personen mit zusätzlichem negativen Coronatest.

Die Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben. Die Landesregierung empfiehlt aber, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) wünscht sich von der Bundesregierung eine Rückkehr zu einer mit den Ländern abgestimmten Corona-Politik. „Ich hoffe, dass die Bundesregierung bald zur Gemeinsamkeit in der Pandemiepolitik zurückkehrt“, sagte Wüst, der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Wüst sagte: „Der Bund hat dieses Gesetz ohne die ausdrücklich versprochene, frühzeitige Beteiligung der Länder konzipiert. Er hat auf den Sachverstand der Länder verzichtet - obwohl die Länder maßgeblich für den Vollzug zuständig sind.“ Alle Länder seien sich parteiübergreifend einig, dass dieses Vorgehen der Bundesregierung inakzeptabel sei.

© dpa-infocom, dpa:220319-99-585442/2

(dpa)
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