Überblick : Verwirrung um Corona-Tests: Das soll jetzt an Grund- und Förderschulen in NRW gelten
Das Lolli-Testverfahren mit PCR-Einzeltests wird an Grundschulen in NRW aufgegeben. An Förderschulen soll es bestehen bleiben - die Änderungen im Detail.
Das Lolli-Testverfahren mit PCR-Einzeltests für Grundschulen wird in NRW aufgegeben, für Förderschulen soll es weiter ermöglicht werden: An Grundschulen in NRW wird kurzfristig von PCR-Einzeltests auf Schnelltests umgestellt. Das bestätigte nun das Schulministerium. Es soll nach den Angaben zunächst ein Zwischenmodell aus PCR-Pool-Testung und Einzelauswertung mit Antigen-Schnelltests geben. Am Dienstag war öffentlich geworden, dass Labore nach einer positiven Pool-Testung nicht mehr wie zuvor alle Einzeltests auswerten können.
Das soll laut NRW-Schulministerium nun für Corona-Tests an Grund- und Förderschulen gelten:
- Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen Lolli-PCR-Pooltests angewandt.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ sei es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
- Bei einem positiven Antigen-Schnelltest sollen sich die Schülerinnen und Schüler in sich in häusliche Isolation begeben, "eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich", so das Schulministerium.